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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

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Tardy fordert eine Lizenzbox auch für natürliche Personen und einen Verzicht auf die maximale Entlastungsmöglichkeit von 80%.

AGFU, VBSS, Verein Schweizer Steuerzahler monieren, dass die Lizenzbox international umstritten ist und/oder neue Ungleichbehandlungen in der Besteuerung von Unternehmen einführt, die nicht gerechtfertigt sind. Zudem befürchtet der VBSS Mitnahmeeffekte.

PdAS vertritt die Auffassung, dass die privilegierte Besteuerung von Lizenzboxen dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspricht.

OAD FCT spricht sich gegen die Lizenzbox aus, da sie glaubt, langfristig sei die internationale Akzeptanz für solche Massnahmen nicht gegeben.

4.4 Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer Zusammenfassung

Für diese Massnahme ergeben sich insgesamt keine klaren Mehrheiten. Die Mehrheit der Kantone lehnt die Massnahme ab, während bei den Parteien und Verbände/Organisationen sowie den weiteren Stellungnahmen die Anzahl der Zustimmenden grösser ist.4

Allerdings wird von einer Vielzahl der Befürworter und der Gegner im Falle eines Festhaltens an der Massnahme verlangt, die dynamischen und die Mitnahmeeffekte gegenüber dem vorliegenden Gesetzesentwurf einzugrenzen.

Zustimmung

Sieben Kantone (ZH, SZ, ZG, SH, AG, VD, JU,) zwei Parteien (CVP, PLR-VD) und vier Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (economiesuisse, IG DHS, scienceindustries, UAPG) teilen die Sorge, dass der derzeitige Vorschlag mittels Steuerplanung zu untragbaren Steuerausfällen führen und unerwünschte Mitnahmeeffekte beinhalten könnte. Als dämpfend auf die dynamischen Effekte werden Massnahmen wie etwa eine Anpassung beim Eigenkapitalunterlegungssatz für Konzerndarlehen vorgeschlagen oder die Einführung von Hinzurechnungsbesteuerungsregeln gemäss ausländischen Mustern.

ZH, Amcham, fordern, den Ausschluss von Beteiligungen und von nicht betriebsnotwendigen Aktiven von der zinsbereinigten Gewinnsteuer.

ZH schlägt vor, den Zinsabzug zu beschränken, soweit dieser auf Darlehen an Gruppengesellschaften entfällt. Damit liessen sich Umgehungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Beteiligungen von bisherigen Holdinggesellschaften auf Gruppengesellschaften gegen Gewährung von Darlehen vermeiden.

VD wünscht eine sorgfältige Analyse über die finanziellen Auswirkungen der Massnahme und eine gesetzliche Ausgestaltung, welche für alle Kantone gilt.

CVP, Swissholdings verlangen, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer im StHG für die Kantone zwingend vorgeschrieben wird.

4 Sechs Kantone (ZH, SZ, ZG, SH, AG, VD), sieben Parteien (BDP, CVP, GLP, FDP, SVP, JSVP, PLR-VD) und 38 Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (CP, economiesuisse, SAB, SBMV, SBV, SBVg, SVDS, Swissholdings, Treuhand-Kammer, veb.ch, Amcham, Coop, CVCI, FASMED, FER, Fokus Bern, Forum PME, HKBB, IG DHS, IHZ, OREF, SBB, Schindler, scienceindustries, SOHK, SVDS, SVV, Swiss Textiles, Tardy, UAPG, up!schweiz, USPI, VSUD, VSV, VPAG, Wirtschaftskammer Baselland, ZHK, ZVDS) befürworten die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer. KdK/FDK, 20 Kantone (BE, LU, UR, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, GR, TG, TI, VS, NE, GE, JU,), drei Parteien (Grüne, SPS, PLR-GE) und 21 Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (SGB, SGV, SSV, Städt. Steuerkonf., FGPF, STV, SSV, Travail.Suisse, Treuhand- Kammer, AGFU, BDS, CCIG, CGI, Gewerbeverband des Kantons Luzern, Municipalité de Lausanne, Nordwestschweizer Regierungskonferenz, Prof. Oberson, SMU, VBSS, Verein Schweizer Steuerzahler, Ville de Genève) lehnen die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer gemäss Vorlage ab.