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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

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mungen animiert, Gewinne künftig nicht mehr als steuerbare Dividenden auszuschütten,

sondern möglichst lange als Sicherheitskapital in der Bilanz zu belassen.

VS fordert, im Falle des Verzichts der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer, dass die dafür eingeplanten Mittel für den vertikalen Finanzausgleich verwendet werden.

SO fordert im Falle des Festhaltens, zwingend auszuschliessen, dass Unternehmen höhere Verzinsungen als die der regelbasierten kalkulatorischen Zinssätze geltend machen können.

SO, GL, OW fordern im Falle des Festhaltens, dass Änderungen bei der Berechnung der Kernkapitalquote vorgenommen werden (z.B. Kernkapitalquote bei Gruppendarlehen von 85% statt 15%, Einbezug der betriebsnotwendigen liquiden Mittel, Beschrieb der Abgrenzung zwischen betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Aktiven).

SSV, Städt. Steuerkonferenz sehen keinen Grund zur übermässigen Entlastung von kapitalintensiven Branchen.

SSV, Städt. Steuerkonferenz, BDS, VBSS, Verein Schweizer Steuerzahler halten fest,

dass eine objektive Berechnung des Kerneigenkapitals kaum möglich erscheint, spielen doch für die Beantwortung der Frage, welches Kapital ein Unternehmen langfristig für seine Geschäftstätigkeit benötigt, verschiedenste, auch subjektive, Kriterien eine Rolle.

Städtische Steuerkonferenz erachtet den vorgesehenen Mindestzinssatz von 2% als deutlich übersetzt.

SGV meint die dynamischen Effekte sind zu wenig abgeklärt und führen zu grösseren Steuerausfällen. Zudem wird durch die Massnahme die gesamte Reform gefährdet.

4.5 Anpassungen bei der Kapitalsteuer Zusammenfassung

Die überwiegende Mehrheit der dazu antwortenden Vernehmlassungsteilnehmerinnen und - teilnehmer5 befürwortet die Anpassung der Kapitalsteuer, die zu einer Senkung der Steuerbelastung für Unternehmen führt.

Ziel der Massnahme ist die reduzierte Besteuerung des Eigenkapitals, welches auf Beteiligungen, Immaterialgüterrechte und Darlehen entfällt.

Zustimmung

ZH, BL, economiesuisse fordern eine Regelung damit die aufgedeckten stillen Reserven nicht in vollem Umfang der Kapitalsteuer unterliegen.

ZH, economiesuisse, SVV, SwissHoldings, Gewerbeverband des Kantons Luzern,

OREF, VPAG, ZVDS verlangen, dass die Massnahme für die Kantone obligatorisch und nicht fakultativ im StHG geregelt wird.

TI fordert, dass Darlehen für die Berechnung der Ermässigung bei der Kapitalsteuer nicht berücksichtigt werden.

NW fordert, dass nur die Besteuerung auf Eigenkapital, welches auf Beteiligungsrechte, Immaterialgüterrechte und Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt, reduziert besteuert wird.

OW, OREF verlangen eine offene Formulierung im StHG, welche es den Kantonen überlässt, die Massnahme einzuführen.

5 FDK/KdK, 25 Kantone (ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, BS, SH, SG, AR, AI, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU), sieben Parteien (CVP, GLP, Grüne, FDP, SVP, JSVP, PLR-GE) und 45 Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (economiesuisse, GEM, SAB, SBMV, SBVg, SGV, SSV, SVDS, Städt. Steuerkonf., Swissholdings, Treuhand-Kammer, Amcham, AGFU, CCIG, CGI, Coop, CVCI, FER, FGPF, FASMED, Fokus Bern, Forum PME, Gewerbeverband des Kantons Luzern, HKBB, IG DHS, Nordwestschweizer Regierungskonferenz, OREF, Prof. Oberson, Schindler, scienceindustries, SOHK, STSA, SVV, Swiss Textiles, Tardy, UAPG, up!schweiz, USPI, VBSS, VPAG, VSUD, VSV, Wirtschaftskammer Baselland, ZHK, ZVDS)