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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

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schaftskammer Baselland, ZHK) lehnen insbesondere auch die Regelungen zur Übernahme von Verlusten von Konzerngesellschaften ab.

Städtische Steuerkonferenz, Nordwestschweizer Regierungskonferenz, äussern sich

gegen die Anpassung der Verlustverrechnung, welche zu weiteren Steuerausfällen und zu zusätzlichem administrativen Aufwand führen würde.

AI, VBSS wenden gegen die Möglichkeit einer unbeschränkten Verlustverrechnung ein, sie führe dazu, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit über ganze Konjunkturzyklen hinaus betrachtet werde, was steuersystematisch nicht vertretbar sei.

AGFU ist für die Beibehaltung der zeitlichen Beschränkung und der Einführung der Mindestbesteuerung von 20%. AI schlägt gleichfalls die Einführung der Mindestbesteuerung für eine Überganszeit von 10 Jahren zur Finanzierung der finanziellen Ausfälle durch die USR III vor.

Grüne möchten die Verlustverrechnungsdauer auf 3 Jahre verkürzen.

SPS, SSV, VBSS würden eine Verlustverrechnung beschränkt auf drei Jahre begrüssen.

TG fordert beim Festhalten an der unbegrenzten Verlustverrechnung, eine verfahrensrechtliche Möglichkeit vorzusehen, den Verlust der aktuellen Steuerperiode rechtsverbindlich festzusetzen und anfechten zu können. Damit würde Rechtsicherheit über sehr weit zurückliegende Verluste geschaffen.

4.9 Anpassungen beim Beteiligungsabzug Zusammenfassung

KdK/FDK, sämtliche Kantone, die überwiegende Mehrheit der Parteien und die Mehrheit der Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen12 lehnen die Anpassungen beim Beteiligungsabzug gemäss der Vorlage - zumindest im Zuge der USR III - ab.

Es wird zudem insbesondere von KdK/FDK und den Kantonen sowie einzelnen Dachverbänden der Wirtschaft13 im Falle des Festhaltens an der Massnahme gefordert, dass die Mindestbeteiligungsquote von 10 Prozent weiterhin als Voraussetzung für die Geltendmachung des Beteiligungsabzuges gilt.

Zustimmung

Eine kleine Minderheit der Verbände/Organisationen und weitere Stellungnahmen (CP, SAB,

SSV, Städtische Steuerkonferenz, Coop, IG DHS, Prof. Oberson, SFAMA, SVV, Tardy,

SBB) befürworten die Anpassungen beim Beteiligungsabzug.

Veb.ch, Coop, IG DHS unterstützen das vorgesehene Konzept. Allerdings sollten die Anpassungen beim Beteiligungsabzug und die zinsbereinigte Gewinnsteuer aufeinander abgestimmt werden.

CP begrüsst Anpassungen beim Beteiligungsabzug, insoweit es um die Freistellung der Finanzierungs- und Verwaltungskosten geht und/oder die Massnahme reine Holdinggesellschaften erfasst. Hingegen muss der Gesetzesentwurf des EFD neu formuliert und präzisiert werden.

SVV fordert im Falle des Verzichts auf die Anpassung des Beteiligungsabzuges, zumindest den Abzug der Verwaltungskosten und des Finanzierungsaufwandes zu überprüfen. Zudem

12 Zehn Parteien (BDP, CVP, FDP, SVP, GLP, Grüne, SPS, PdAS, PLR-VD, PLR-GE) und 42 Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (economiesuisse, SBMV, SBVg, SGB, SGV, STV, SVDS, SwissHoldings, Travail.Suisse, Treuhand-Kammer, ABPS, Amcham, CCIG, CGI, CVCI, FER, FGPF, GEM, Gewerbeverband des Kantons Luzern, HKBB, IHZ, Municipalité de Lausanne, Nordwestschweizer Regierungskonferenz, OREF, Raiffeisen, Schindler, scienceindustries, SOHK, SVV, STSA, Swiss Textiles, UAPG, up!schweiz, USPI, VBSS, Ville de Genève, VPAG, VSUD, VSV, Wirtschaftskammer Baselland, ZHK, ZVDS)

13 Economiesuisse, SBVg.