Bericht lang

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht

qualifiziere (Probleme der Transponierung und der indirekten Teilliquidation würden sich auch mit einer solchen Lösung beseitigen lassen).

GastroSuisse, ABPS, Aktion Freiheit + Verantwortung, CVCI, Forum PME, IG DHS,

Swiss Textiles, VBSS, Wirtschaftskammer Baselland, VBSS, Verein Schweizer Steuerzahler meinen, es gehe nicht an, dass natürliche Personen oder KMU die Reform mitzufinanzieren haben.

SBVg, Raiffeisen lehnen insbesondere die Ausnahme von der generellen Freistellung der Ergebnisse aus Beteiligungen für die Kapitalgewinne aus Beteiligungen im Umlaufvermögen der Banken ab.

SBVg wendet gegen die Massnahme ein, das die Infrastruktur der Banken es heute noch nicht erlaubt, eine Kapitalgewinnsteuer für Kunden auszuweisen.

SFAMA lehnt die Kapitalgewinnsteuer insbesondere auch aus Sicht der kollektiven Kapitalanlagen und aus Sicht der Anleger von kollektiven Kapitalanlagen ab.

4.11 Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren Zusammenfassung

KdK/FDK und die überwiegende Mehrheit der Kantone unterstützen die Harmonisierung von Modalität und Entlastung beim Teilbesteuerungsverfahren.16

Der Vorschlag die Mindestbeteiligungsquote von 10% für die Beanspruchung des Teilbesteuerungsverfahrens abzuschaffen wird hingegen von der KdK/FDK und der überwiegenden Mehrheit der Kantone wegen befürchteter Steuerausfälle und zusätzlichem Erhebungsaufwand abgelehnt.17

Die Mehrheit der Parteien und der Verbände/Organisationen sowie der weiteren Stellungnahmen lehnen die Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren ab.18

Zustimmung:

Eine Minderheit der Kantone (AG, AR, BS, GL, GR, JU, SG, SH, SO, TG) und FER wollen die vorgeschlagene Teilbesteuerung angesichts der zu erwartenden Gewinnsteuersenkungen und der rechtsformneutralen Besteuerung auf mindestens 80% erhöhen. SH beantragt die Erhöhung unter der Voraussetzung, dass die Mindestbeteiligungsquote wegfällt.

UR fordert die Mindestbemessungsgrundlage auf 50% festzusetzen.

SZ verlangt die Festlegung der Mindestbemessungsquote den Kantonen zu überlassen, da andernfalls Kantone bei denen Gewinnsteuersatzsenkungen kaum möglich sind durch die fixe und auf 30% reduzierte Entlastungsquote stark an Steuerattraktivität einbüssen.

Prof. Oberson erachtet die Massnahme für machbar, wenn gleichzeitig die Gewinnsteuersätze gesenkt werden.

16 KdK/FDK, die 21 Kantone (ZH, BE, LU, UR, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, VD, VS, NE, GE, JU), drei Parteien (CVP, PLR-VD) Verbände/Organisationen sowie zehn weitere Stellungnahmen (FER, SAB, SGB, Treuhand-Kammer, CVCI, Nordwestschweizer Regierungskonferenz, Prof. Oberson, SBB, Tardy, UAPG,); SZ unterstützt nur die Harmonisierung der Modalität und BL nur die der Entlastung.

17 KdK/FDK, die 18 Kantone (ZH, UR, SZ, GL, ZG, SO, BL, BS, AR, AI, SG, GR, AG, TG, VD, VS, GE, JU), die zwei Parteien (SPS, PLR-VD) sowie sieben Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (FER, SSV, Treuhand-Kammer, ABPS, AGFU, CVCI, Nordwestschweizer Regierungskonferenz).

18 Drei Kantone (OW, NW, TI), sieben Parteien (BDP, FDP, GLP, SPS, Grüne, SVP, JSVP) sowie 34 Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (CP, economiesuisse, SBMV, SBV, SSV, SGV, Städtische Steuerkonferenz, STV, SVDS, SwissHoldings, ABPS, Amcham, CCIG, Coop, Gewerbeverband des Kantons Luzern, HKBB, IG DHS, IHZ, Municipalité de Lausanne ,OREF, Schindler, scienceindustries, SOHK, STSA, SVV, Swiss Textiles, VBSS, Ville de Genève, VPAG, VSV, VSUD, Wirtschaftskammer Baselland, ZHK, ZVDS)