Bericht lang

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 20Fedlex · Ergebnisbericht

ist die Verlustverrechnung so anzupassen, dass sie nicht mehr durch Beteiligungserträge gekürzt wird.

Ablehnung

KdK/FDK, 12 Kantone (AG, AR, BL, GE, GR, GL, NW, OW, SO, VD, ZG, ZH), drei Parteien

(CVP, FDP, PLR-GE) und 18 Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (SGV, Treuhand-Kammer, CCIG, CGI, FER, Amcham, GEM, Gewerbeverband des Kan-

tons Luzern, IHZ, Municipalité de Lausanne, STSA, SVDS, UAPG, USPI, Ville de Genève, VSUD, Wirtschaftskammer Baselland, ZVDS) lehnen einen Methodenwechsel

ab, weil die Massnahme keine Standortförderung bewirkt.

Beim Festhalten an der Massnahme verlangen ZH, AR, AI, SG, AG, TG die anteiligen Abschreibungen, Finanzierungs- und Verwaltungskosten in die Beteiligungssparte zu verlegen.

KdK/FDK, GR, Nordwestschweizer Regierungskonferenz meinen ein Systemwechsel

hätte grosse Steuerausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden zur Folge.

economiesuisse, SwissHoldings, FASMED, OREF, SOHK, SVV, VSV, scienceindustries

bemängeln, dass bei der vorgeschlagenen direkten Freistellung der Beteiligungserträge Wertverminderungen auf Beteiligungen nicht mehr steuerwirksam von den übrigen operativen Einkünften abgezogen werden.

SBVg, Raiffeisen, up!schweiz lehnen die Ausnahme für Kapitalgewinne aus Beteiligungen im Umlaufvermögen von Banken ab. ABPS plädiert, anstatt die Kapitalgewinne auf Beteiligungen im Umlaufvermögen von Banken aus dem Beteiligungsergebnis zu nehmen, wäre es besser, nur qualifizierte Beteiligungen für die Berechnung des Beteiligungsergebnisses zuzulassen. Damit würden Banken und grosse Unternehmen gleich behandelt.

STV erachtet - im Falle einer Anpassung des Beteiligungsabzugs - die Aufgabe der Mindestbeteiligungsquote und der zwölfmonatigen Haltedauer bei Kapitalgewinnen nicht für notwendig.

SVV fordert beim geltenden Beteiligungsabzug den Abzug für die Verwaltungskosten und den Finanzierungsaufwand zu überprüfen. Die Verlustverrechnung ist zudem so anzupassen, dass Verluste und Verlustvorträge nicht mehr durch Beteiligungserträge gekürzt werden.

4.10 Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften Zusammenfassung

KdK/FDK, die überwiegende Mehrheit der Kantone, Parteien und der Verbän-

de/Organisationen sowie weiterer Stellungnahmen14 lehnen die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften ab. Hauptargumente sind, dass ein Zusammenhang mit der Sicherung der mobilen Steuerbasis fehlt und dass die Massnahme negative Auswirkungen auf die Standortattraktivität hätte.

Eine kleine Minderheit der Kantone, Parteien und der Verbände/Organisationen sowie weiterer Stellungnahmen15 stimmen dieser Massnahme zu.

14 24 Kantone (ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, SH, AR, AI, SG, TG, AG, GR, TI, VD, VS, NE, GE, JU), die acht Parteien (BDP, CVP, GLP, FDP, SVP, JSVP, PLR-GE, PLR-VD), 58 Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (CP, economiesuisse, FER, SAB, SBV, SBMV, SBVg, SGV, SSV, Städtische Steuerkonferenz, STV, SVDS, Swissholdings, Treuhand-Kammer, veb.ch, ABPS, Aktion Freiheit + Verantwortung, Amcham, BDS, CCIG, CGI, Coop, CVCI, GEM, Fokus Bern, Gewerbeverband des Kantons Luzern, HKBB, GastroSuisse, IG DHS, Fröhlich, FGPF, IHZ, Interpharma, Nordwestschweizer Regierungskonferenz, OREF, OAD FCT, Prof. Oberson, Raiffeisen, Tardy, Schindler, scienceindustries, SFAMA, SOHK, SMU, SVV, Swiss Textiles, UAPG, up!schweiz, USPI, VBSS, Verein Schweizer Steuerzahler, Ville de Genève, VPAG, VSUD, VSV, Wirtschaftskammer Baselland, ZHK, ZVDS).

15 Zwei Kantone (BE, BS), drei Parteien (Grüne, SPS, PdAS) und vier Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (SGB, Travail.Suisse, AGFU, Municipalité de Lausanne).