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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

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nehmensgewinne bei der Bemessung des Ressourcenpotenzials der Kantone [Zeta-

Faktoren] sowie das Verfahren zur Anpassung des Ressourcenausgleichs in der Übergangsphase und zur Sicherstellung einer ausreichenden Mittelausstattung) ins FiLaG Eingang finden sollen.

Ablehnung

VS lehnt die Einführung von Zeta-Faktoren ab und fordert die Erarbeitung einer parallelen Variante mit Beta-Faktoren. Ebenso lehnen SAB, SVDS, up!Schweiz und Tardy die Einführung von Zeta-Faktoren ab.

FGPF wünscht eine Überarbeitung der Gewichtung der Gewinne, insbesondere durch eine vermehrte Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten der einzelnen Kantone. Die HKBB, IG DHS und Coop möchten, dass die Anpassung des Ressourcenausgleichs entsprechend der Betroffenheit der Kantone durch USR III erfolgt.

b) Einführung von Untergrenzen für die Zeta-Faktoren

Zustimmung

Die Mehrheit der KdK/FDK, die Kantone LU, UR, AG, VS, JU sowie SGemV, Nordwestschweizer Regierungskonferenz, SOHK fordern die Einführung von Untergrenzen, die im Rahmen der Gesetzgebung zur USR III noch festzulegen sind, um zu grosse Ausschläge nach unten zu verhindern und den Steuerwettbewerb nicht anzuheizen.

Der Kanton BS fordert für den Fall der Einführung von Untergrenzen, dass diese anhand objektiver Kriterien durch den Bundesrat auf Basis der Wirksamkeitsberichte festzulegen seien. Die SVP schlägt vor, den Zeta-Faktor im politischen Prozess zu bestimmen (Wert zwischen 0,33–0,67).

Eine Minderheit von KdK/FDK und die Kantone GL, SO, AR, AI, SG, GR und TG möchten darüber hinaus den Zeta-Faktor für ordentlich besteuerte Gesellschaften bereits bei Inkrafttreten auf mindestens 50 Prozent festlegen.

Ablehnung

Eine Minderheit von KdK/FDK und die Kantone ZH, SZ, NW, ZG, FR, SH, VD, GE sowie

die Konferenz der NFA-Geberkantone und PLR-VD lehnen Untergrenzen demgegenüber explizit ab.

c) Festlegung der Dotation in der Übergangsphase

Zustimmung

Das Verfahren zur Festlegung der Dotationen des Ressourcenausgleichs während der Übergangsperiode wird von KdK/FDK und den Kantonen LU, NW, FR, BS, SG, GR, TG, VS, NE sowie von der Nordwestschweizer Regierungskonferenz explizit befürwortet. Die Kantone ZG und BS fordern indessen eine laufende Überprüfung bzw. Anpassung.

Ablehnung

Eine Fortschreibung der Dotation des Ressourcenausgleichs wird durch ZH abgelehnt.

d) Ausgleich übermässiger Belastungen in der Übergangszeit bzw. Garantie eines frankenmässigen Mindestausstattungziels

Zustimmung

Der Ausgleich übermässiger Belastungen in der Übergangszeit wird von KdK/FDK und den Kantonen LU, NW, FR, SG, GR, TG, NE befürwortet. Der Kanton ZG fordert, dass dieser Ausgleich laufend vertieft zu prüfen bzw. anzupassen sei.

Die Garantie eines frankenmässigen Mindestausstattungziels wird durch die Kantone NE

und BS sowie die Nordwestschweizer Regierungskonferenz befürwortet. Die Konferenz

der NFA-Geberkantone möchte ein Mindestziel nur einführen, wenn die Dotierung des Res-