Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 11 Seiten
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Steuerbelastung
In diesem Fall kann er den überwiegenden Teil der international mobilen Gewinnsteuerbasen halten; lediglich im Intervall zwischen 12 und 13 Prozent wandert mobiles Gewinnsteuersubstrat ins Ausland ab. Weil die Reagibilität der mobilen Gewinnsteuerbasen bzgl. der Gewinnsteuerbelastung im unteren Bereich der Bandbreite relativ gering ist, migriert nur ein kleiner Anteil des entsprechenden Substrats.
Gleichzeitig wandert international mobiles Gewinnsteuersubstrat aus denjenigen Kantonen zu, welche keine international kompetitive ordentliche Steuerbelastung anbieten. Im Modell wird angenommen, dass diese interkantonale Verlagerung umso grösser ausfällt, je mehr Kantone eine international kompetitive Gewinnsteuerbelastung aufweisen.
Ausschöpfungs- und Migrationseffekt bewirken bei einer Steuersenkung auf 13% Netto-Mehreinnahmen bei den mobilen Gewinnen. Mindereinnahmen ergeben sich jedoch bei den immobilen Gewinnen: Anstatt mit 21,8 Prozent in der Ausgangslage wird dieses Substrat nur noch mit rund 13 Prozent besteuert. Die damit verbundenen Mindereinnahmen sind umso gewichtiger, je geringer der Anteil von in der Ausgangslage privilegiert besteuertem am gesamten Gewinnsteuersubstrat ist.
2.2 Erhalt nationaler steuerlicher Wettbewerbsfähigkeit
Für Kantone, bei denen Steuereinnahmen international mobiler Steuerbasen eine untergeordnete Rolle spielen, dominieren diese Mindereinnahmen bei den bisher ordentlich besteuerten Gewinnen deutlich. Mit Blick auf die Ergiebigkeit besteht in diesem Fall also kein unmittelbarer Anlass, die ordentliche Gewinnsteuerbelastung auf ein international kompetitives Niveau zu senken. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Kantone durch die Steuersenkungsrunden der direkt betroffenen Kantone im interkantonalen Steuerwettbewerb tendenziell unter Druck geraten. Im Modell wird deshalb angenommen, dass auch sie ihre Gewinnsteuerbelastung reduzieren, um national kompetitiv zu bleiben und zu verhindern, dass zusätzlich zum international mobilen noch weiteres, national mobiles Gewinnsteuersubstrat abwandert. Wiederum ausgehend von der gesamtschweizerischen Durchschnittsbetrachtung liegt dazu das entsprechende Intervall potenzieller Gewinnsteuerbelastungen zwischen der ordentlichen Steuerbelastung im Status quo (22%) und der international kompetitiven Steuerbelastung (13%).
Der Druck aus dem interkantonalen Steuerwettbewerb ist für die betreffenden Kantone tendenziell umso grösser, je höher der Anteil der Kantone ist, die ihre Ge-