Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 11 Seiten

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winnsteuerbelastung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau senken. Somit bewirkt jeder Kanton, der sich für eine Senkung auf 13% entscheidet, einen intensiveren interkantonalen Steuerwettbewerb. Je intensiver der Steuerwettbewerb ist, desto stärker muss ein Kanton seine Gewinnsteuerbelastung reduzieren, um die national mobilen Gewinnsteuerbasen zu halten – verbunden mit entsprechenden Mindereinnahmen. Dieser Umstand wird im Modell berücksichtigt.

Verzichtet ein Kanton darauf, seine Gewinnsteuerbelastung auf ein international kompetitives Niveau zu senken, wandert sein international mobiles Gewinnsteuersubstrat ab. Als Folge der Abwanderung verzeichnen diese Kantone einen Wegfall der entsprechenden Gewinnsteuereinnahmen. Eine ausschliessliche Berücksichtigung dieser direkten Effekte würde aber die finanziellen Lasten einer Abwanderung unterschätzen, weil die Kantone auch indirekt finanziell von den Statusgesellschaften profitieren. Wandern mobile Gewinnsteuerbasen ab, kommen deshalb zusätzlich zum direkten Effekt des geringeren Gewinnsteueraufkommens weitere Mindereinnahmen hinzu. Von Bedeutung ist dabei insbesondere der Verlust von Arbeitsplätzen und der damit verbundene Rückgang bei der Einkommenssteuer. Es ist davon auszugehen, dass diese indirekten Auswirkungen die Kantone stärker treffen als den Bund. Diese zusätzlichen finanziellen Auswirkungen sind bei der Herleitung der vertikalen Ausgleichssumme berücksichtigt. Es wird angenommen, dass sie einem fixen Anteil (rund ein Viertel) der direkten Auswirkungen der Abwanderung mobiler Steuerbasen entsprechen, und dass sie voll zulasten der Kantone gehen. Die Quantifizierung dieses Multiplikatoreffekts orientiert sich daran, dass Bund und Kantone heute in etwa gleich stark von Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus profitieren (der Bund v.a. direkt; die Kantone v.a. indirekt; vgl. Ziff. 1.2.4.1 des erläuternden Berichts).

2.3 Aggregierte Mindereinnahmen und vertikaler Ausgleich

Im verwendeten Modell stehen den Kantonen zwei steuerpolitische Optionen offen:

1. Gewinnsteuern senken auf ein international kompetitives Niveau (13%)

2. Gewinnsteuern senken auf ein national kompetitives Niveau (zwischen 13 und 22%; abhängig von der Anzahl Kantone, die Option 1 wählen).

Es wird angenommen, dass ein Kanton jene Option wählt, die (unter Berücksichtigung der oben aufgezeigten Wirkungszusammenhänge) die tieferen Mindereinnahmen verursacht. Die finanziellen Auswirkungen der beiden Optionen sind abhängig von der Gewinnsteuerbelastung sowie dem Volumen und der Struktur der Gewinnsteuerbasis des jeweiligen Kantons. Weil dem Modell eine gesamtschweizerische Durchschnittssteuerbelastung zugrunde gelegt wird, spielen die individuellen kantonalen Steuersätze an dieser Stelle jedoch keine Rolle. Die Differenz der Mindereinnahmen der zwei Optionen ist deshalb lediglich abhängig vom Volumen und der Struktur der kantonalen Gewinnsteuerbasis. Es kann gezeigt werden, dass das Vorzeichen der Differenz – d.h. ob internationale gegenüber national wettbewerbsfähiger Gewinnsteuerbelastung vorteilhaft ist – einzig von der jeweiligen Struktur der kantonalen Gewinnsteuerbasis abhängt: Verfügt ein Kanton ausschliesslich über international mobile Gewinnsteuerbasen, führt eine Reduktion der Gewinnsteuerbelastung auf international kompetitives Niveau immer zu weniger Mindereinnahmen als der Verzicht darauf. Mit sinkendem Anteil mobiler Gewinnsteuerbasen reduziert sich der Vorteil gegenüber einer Senkung auf national wettbewerbsfähiges Niveau