Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 11 Seiten

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Mit abnehmendem Anteil mobilen Gewinnsteuersubstrats am Total des Gewinnsteuersubstrats flacht die Kurve allmählich ab, d.h. die mit einer Steuersenkung verbundenen Mindereinnahmen bei den immobilen Gewinnen nehmen verglichen mit den durch die Steuersenkung verhinderten Mindereinnahmen zu.

Bei der vertikalen Linie erreichen die gesamtstaatlichen Mindereinnahmen ihr Minimum. Hier senken nur jene Kantone ihren Steuersatz auf ein international kompetitives Niveau, bei denen sich eine entsprechende Reduktion im Vergleich zu einer national kompetitiven Steuerbelastung fiskalisch lohnt. Das heisst, in diesem Punkt wählt jeder einzelne Kanton jene steuerpolitische Option, welche die geringeren Mindereinnahmen generiert. Der Kanton mit dem nächsttieferen Anteil international mobiler Gewinnsteuerbasen würde bei einer Reduktion der Gewinnsteuerbelastung auf rund 13 Prozent höhere Mindereinnahmen erleiden als bei einer Senkung auf national kompetitives Niveau und damit die aggregierten Mindereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden erhöhen.

2.4 Bestimmung der vertikalen Ausgleichssumme

Der Bund richtet den Umfang der vertikalen Ausgleichsmassnahmen an diesem Minimum aus. Dort können rund 80 Prozent der international mobilen Gewinnsteuerbasen ausserhalb der Lizenzbox gehalten werden. Da davon ausgegangen wird, dass 34 Prozent der international mobilen Gewinne von der Lizenzbox abgedeckt werden, wandern also insgesamt rund 15 Prozent der international mobilen Gewinne ins Ausland ab (wie oben erwähnt, werden dabei die zu erwartenden positiven Effekte ausgeklammert). Die durchschnittliche Steuerbelastung über alle Kantone beträgt rund 16 Prozent. Dieser Durchschnitt setzt sich zusammen aus dem gewichteten Anteil der Kantone, welche auf international wettbewerbsfähiges Steuerbelastungsniveau reduzieren, und jenen, die eine national wettbewerbsfähige Gewinnsteuerbelastung anbieten. Erstere beträgt rund 13 Prozent, letztere rund 20 Prozent.

Die aggregierten Mindereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden betragen 2,23 Milliarden Franken. Die Mindereinnahmen des Bundes belaufen sich auf 0,47 Milliarden Franken, diejenigen der Kantone (und ihrer Gemeinden) auf 1,76 Milliarden. Damit sind die Mindereinnahmen von Kantonen und Gemeinden rund 1,3 Milliarden höher als jene des Bundes. Opfersymmetrie zwischen den zwei Staatsebenen ist dann gewährleistet, wenn der Bund den Kantonen die Hälfte dieser Differenz (650 Mio.) mittels vertikaler Ausgleichsmassnahmen zukommen lässt. Hochgerechnet auf das Jahr 2019 (gemäss dem geschätzten Wachstum der Einnahmen der direkten Bundessteuer) entspricht dies einem Betrag von rund 1 Milliarde Franken.