Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 11 Seiten

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laufend, bis sie schliesslich immer zu grösseren Mindereinnahmen führt als die Senkung auf ein national kompetitives Niveau.

Ordnet man die Kantone nach absteigendem Anteil mobiler Gewinne am Total ihrer Gewinnsteuerbasen und nimmt man den Kanton mit dem höchsten Anteil als Ausgangspunkt, so nehmen mit absteigender Rangfolge die aggregierten Mindereinnahmen mit jedem Kanton, der seine Steuerbelastung auf ein international kompetitives Niveau senkt, zuerst ab, erreichen bei einer bestimmten Anzahl Kantone ein Minimum und steigen anschliessend wieder an.

Abbildung 3 stellt diesen Zusammenhang grafisch dar: Gezeigt werden die Mindereinnahmen aller Kantone (gestrichelte Linie) des Bundes (Punkt-Strich-Linie) sowie deren Total (ausgezogene Linie) in Abhängigkeit des Anteils derjenigen Kantone, die ihre Gewinnsteuerbelastung auf 13% senken. Dieser Anteil entspricht dem aufsummierten Anteil der von der Lizenzbox nicht abgedeckten, international mobilen Gewinnsteuerbasen der jeweiligen Kantone am gesamtschweizerischen Total.

Abbildung 3: aggregierte Mindereinnahmen, aufgeteilt nach Staatsebene

6'000

Total Kantone & Gemeinden Bund

5'000

4'000

3'000

2'000

1'000

-

-1'000

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Anteil der Kantone, die ihre Gewinnsteuerbelastung auf ein international kompetitives Niveau senken

(gemessen am Anteil mobiler Gewinne der

jeweiligen Kantone am Schweizer Total)

Wenn – wie in der Ausgangslage – kein Kanton eine international kompetitive Gewinnsteuerbelastung anbietet (entspricht 0% auf der x-Achse), entstehen aggregierte Mindereinnahmen im Umfang von mehr als 5 Milliarden Franken. Verantwortlich dafür ist die vollumfängliche Abwanderung der mobilen Gewinnsteuerbasen ins Ausland. Zusätzlich verursacht der Mitnahmeeffekt der Lizenzbox Mindereinnahmen. Wie in der Grafik ersichtlich ist, wären Bund und Kantone in ähnlichem Ausmass von einem Verzicht auf Gewinnsteuersenkungen betroffen. Dies ist auf den Multiplikatoreffekt zurückzuführen, der die indirekten Effekte der Abwanderung berücksichtigt und diese gänzlich den Kantonen anlastet.

Ausgehend davon bewirkt zunächst jeder Kanton, der seine Gewinnsteuerbelastung auf ein international kompetitives Niveau senkt, rückläufige aggregierte Mindereinnahmen; denn bei den Kantonen mit hohem Anteil mobiler Gewinne sind die Mindereinnahmen bei einer Senkung der Steuersätze tiefer als bei einer vollständigen Abwanderung.