Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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Tabelle 11: Steuereinnahmen aus der Emissionsabgabe auf Eigenkapital:

Jahr Steuereinnahmen in Mio. Fr.

2001 375.2 2002 254.1 2003 151.9 2004 208.5 2005 119.9 2006 234.8 2007 141.1 2008 364.8 2009 331.2 2010 252.3 2011 278.7 2012 201.7 2013 179.9 Zehnjahresdurchschnitt 2001-2010 243.4 Zehnjahresdurchschnitt 2002-2011 233.7 Zehnjahresdurchschnitt 2003-2012 224.1 Zehnjahresdurchschnitt 2004-2013 210.3

3.2.1.4 Anpassungen bei der Kapitalsteuer

Es ist davon auszugehen, dass die Kantone mit der vorgeschlagenen Regelung ihr bisheriges Kapitalsteueraufkommen halten können.

3.2.1.5 Anpassungen beim Beteiligungsabzug und unbeschränkte Verlustverrechnung

Die Massnahme enthält verschiedene Elemente, die sich unterschiedlich auswirken:

• Nettoeffekt aus dem Systemwechsel und der Verlustübernahme: Durch den

Wechsel von der indirekten zur direkten Freistellung entstehen den Unternehmen einerseits Steuerentlastungen und dem Fiskus Mindereinnahmen, weil die Verrechnung von steuerwirksamen Vorjahresverlusten mit Beteiligungsertrag und die volle Nachbesteuerung von steuerunwirksamen Abschreibungen auf Beteiligungen entfallen. Andererseits wird der Wegfall der Abzugsfähigkeit der Abschreibungen und Kapitalverluste auf Beteiligungen durch die Möglichkeit der Übernahme von Verlusten aus Konzerngesellschaften nur teilweise kompensiert. Netto resultieren vermutlich Mehreinnahmen bei beträchtlichen Schwankungen von Jahr zu Jahr.

• Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand: Finanzierungskosten und

Verwaltungsaufwand kürzen neu uneingeschränkt die steuerbaren Erträge. Dies entlastet die Unternehmen und führt bei der Bundessteuer zu Mindereinnahmen von -200 bis -260 Millionen Franken und bei den Kantonen und Gemeinden zu Mindereinnahmen von -160 bis -210 Millionen Franken. Davon entfallen -56 bis -74 Millionen Franken zulasten der Gemeinden. Die Kantone sind über den Kantonsanteil an der direkten Bundesteuer an den Mindereinnahmen des Bundes mit 17% beteiligt.