Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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Tabelle 12: Güte der Schätzung der finanziellen Auswirkungen:

Massnahme Qualität der Schätzung

Lizenzbox + Weiterfüh- Ein allfälliger Schätzfehler rührt vor allem aus der Über- oder rung der bestehenden Unterschätzung des Anteils bisher ordentlich besteuerter Praxis der Aufdeckung Gewinne, die neu in den Genuss der Lizenzbox kommen. Hier stiller Reserven (steuersys- besteht mangels Datengrundlagen eine erhebliche Unsichertematische Realisation) heit. Weniger gravierend sind allfällige Fehler bei der Ab-

schätzung, in welchem Ausmass privilegiert besteuerten Gewinne für die Lizenzbox qualifizieren. Ist dies der Fall werden die Gewinne dauerhaft in ähnlicher Höhe besteuert wie bisher. Andernfalls kommen die Gewinne in den Genuss der Aufdeckung stiller Reserven, was für eine zeitlich beschränkte Dauer ebenfalls eine Steuerbelastung in ähnlicher Höhe wie bisher bewirkt. Erst nach Ablauf dieser Übergangsphase stellen sich grössere Mindereinnahmen ein, sei es, dass die Kantone ihre Gewinnsteuern senken, um die betroffenen Gesellschaften halten zu können, oder sei es, dass die Gesellschaften wegen der zu hohen Steuerbelastung abwandern.

Zinsbereinigte Ge- Die Schätzung basiert auf der Vollerhebung im Rahmen der winnsteuer auf dem Si- NFA-Daten mit Einzelfalldaten über den Gewinn und das cherheits- Eigenkapital. Dies ermöglicht eine verlässliche Schätzung der eigenkapital Mindereinnahmen im Grundmodell. Mittels einer zusätzlich

durchgeführten Stichprobenauswertung von Bilanzdaten wurde abgeschätzt, wie stark sich die Mindereinnahmen des Grundmodells durch die Beschränkung auf das überdurchschnittliche Eigenkapital reduzieren. Die Verlässlichkeit dieser Schätzung kann auf Stufe Bund als gut beurteilt werden. Aufgrund des Verhältnisses der Gewinnsteuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden zu jenen des Bundes wurde auf die Mindereinahmen der Kantone und Gemeinden geschlossen. Dieser einfache Ansatz kann eine gewisse Fehlerquelle beinhalten. Unsicherheit besteht über das Zinsniveau im Zeitpunkt des Inkrafttretens und der Jahre danach. Je nachdem, ob aufgrund des dannzumaligen Zinsnveaus der Schutzzinssatz über oder unter 3% liegt, können die Mindereinnahmen unter- oder überschätzt sein.

Abschaffung Emissionsab- Die Schätzung basiert auf dem Durchschnitt der Einnahmen gabe auf Eigenkapital der letzten 10 Jahre und ist verlässlich.

Anpassungen beim Beteili- Beim Beteiligungsabzug stehen sich quantifizierbare und nicht gungsabzug quantifizierbare Elemente gegenüber, so dass Aussagen über

den Saldoeffekt unsicher sind.

Kapitalgewinnsteuer auf Die Einnahmenschätzung zur Kapitalgewinnsteuer basiert auf Wertschriften der Statistik der SNB über die Vermögen der privaten Haus-

halte für einzelne Vermögenskomponenten. Dabei wurden Annahmen über die Aufteilung in bereits heute steuerbare Kapitalerträge und neu steuerbare Kapitalgewinne gemacht. Eine zusätzliche Annahme betrifft die Höhe der Grenzsteuersätze, welcher die Kapitalgewinne bei Bund bzw. bei Kantone und Gemeinden neu unterstehen. Eine erhebliche Unsicherheit besteht bezüglich des Verhaltens der Anleger bei der Realisation von Kapitalgewinnen und -verlusten. Eine Rolle spielt auch die Bewertung der Vermögenswerte im Zeitpunkt des Inkrafttretens, der für die Bestimmung der Gestehungskosten massgebend ist. Liegen die Bewertungen dannzumal hoch,