Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
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dürfte das geschätzte Einnahmenpotenzial in den ersten Jahren verfehlt werden. Liegen die Bewertungen eher tief, können demgegenüber aufgrund des Erholungspotenzials bereits in den ersten Jahren hohe Steuererträge aus realisierten Kapitalgewinnen erzielt werden.
Anpassung Teilbesteue- Die Schätzung bei der Teilbesteuerung ausgeschütteter Gerungsverfahren ausgeschüt- winne basiert auf einer Datenerhebung bei verschiedenen teter Gewinne Kantonen. Die Qualität der Schätzung ist bei den qualifizie-
renden Investoren gut. Bei den nicht qualifizierenden Investoren sind die Unsicherheiten etwas grösser.
Wanderung von Gesell- Je nach nachdem, wie sich die Steuerbelastung in anderen schaften und Unterneh- Ländern entwickelt, kann die Schweiz als Standort für Gesellmensfunktionen schaften an Attraktivität gewinnen oder auch verlieren. Dies
kann sowohl zu Zuwanderung als auch zu Abwanderung ganzer Gesellschaften oder einzelner Unternehmensfunktionen führen. Solche potenziellen Wanderungsbewegungen sind in den Schätzungen der finanziellen Auswirkungen nicht berücksichtigt. Sie sind aber für fast alle Massnahmen relevant. Durch potenziell hinzu- oder wegziehende Unternehmen können die Mindereinnahmen kleiner oder grösser ausfallen. Die möglichen Effekte vergrössern daher die Unsicherheit der Schätzungen über die finanziellen Auswirkungen.
3.2.2 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der steuerpolitischen Massnahmen auf den Bund. Tabelle 13: Finanzielle Auswirkungen der steuerpolitischen Massnahmen auf den Bund:
Massnahme Finanzielle Auswirkungen Bund
Lizenzbox + Weiterführung Kurzfristig resultieren geringfügige Mehreinnahmen, da der der bestehenden Praxis der von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer des Bundes Aufdeckung stiller Reser- abziehbare Steueraufwand bei bisher kantonal ordentlich ven (steuersystematische besteuertem Gewinnsteuersubstrat, das für die Lizenzbox Realisation) qualifiziert, niedriger ausfällt.
Langfristig ergeben sich aufgrund des gleichen Effektes zusätzliche geringfügige Mehreinnahmen, soweit die Kantone ihre Gewinnsteuerbelastung reduzieren. Soweit es jedoch infolge nicht kompetitiver Steuerbelastung für Gewinne, welche nicht für die Box qualifizieren, langfristig zu Abwanderung von Gewinnsteuersubstrat ins Ausland kommt, entstehen dem Bund Mindereinnahmen.
Zinsbereinigte Gewinnsteu- Mindereinnahmen: -266 Mio. Fr. (nach Abzug Kantonsanteil er auf dem Sicherheits- 17%).
eigenkapital
Abschaffung Emissionsab- Mindereinnahmen: -210 Mio. Fr.
gabe auf Eigenkapital
Anpassungen beim Beteili- Nettoeffekt aus dem Systemwechsel und der Verlustübernahgungsabzug me: Netto resultieren vermutlich Mehreinnahmen bei beträcht-
lichen Schwankungen von Jahr zu Jahr.
Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand: Mindereinnahmen von -166 bis -216 Mio. Fr. (nach Abzug Kantonsanteil von 17%)