Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
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losigkeit), soweit es diesen nicht ge-
lingt, die wegfallende Nachfrage an-
derweitig zu kompensieren.
• Der induzierte Effekt: Die Nachfra-
geeffekte, welche vom Sektor der
Statusgesellschaften und der Zu-
lieferer ausgegangen sind, bleiben
teilweise aus.
3.1.4 Abschätzung der finanziellen Auswirkungen im Referenzszenario
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen bemisst sich das Potenzial des direkten Effektes im Referenzszenario im Vergleich zum Status quo wie folgt:
Bei einem Gewinnsteueraufkommen des Bundes von 7.5 Milliarden Franken und der Kantone und Gemeinden von 8.6 Milliarden im Durchschnitt der Jahr 2008-2010 betragen die Gewinnsteuereinnahmen aus kantonalen Steuerstatus gemäss Art. 28 StHG beim Bund 3.6 Milliarden und bei den Kantonen und Gemeinden geschätzte 1.5 Milliarden. Wird der Kantonsanteil von 17% an der direkten Bundessteuer den Kantonen zugerechnet, belaufen sich die Einnahmen aus den kantonalen Steuerstatus beim Bund auf 3.0 Milliarden und bei den Kantonen und Gemeinden auf 2.1 Milliarden.
Diese Einnahmen wären im Referenzszenario potenziell gefährdet. Aus den nachfolgend dargestellten Gründen würden diese Einnahmen selbst im schlechtesten Fall nicht vollständig wegbrechen:
• Die in der Schweiz ansässigen Konzerne würden vor einem Wegzug bzw.
einer Funktionsverlagerung Möglichkeiten der Steuerplanung prüfen, um sich an die geänderten tatsächlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
• Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Kantone steuerpolitische Mass-
nahmen ergreifen würden mit dem Ziel, die internationale Konkurrenzfähigkeit des jeweiligen Kantons zu stärken, um die Mindereinnahmen in Grenzen zu halten. Im Vordergrund stehen dabei kantonale Gewinnsteuersenkungen.
• Statt mit Abwanderungen ins Ausland wäre teilweise mit interkantonalen
Wanderungsbewegungen zu rechnen, die sich für den Bund im Wesentlichen nicht auswirken würden, aber zu Verwerfungen zwischen den Kantonen führen können.
Noch schwieriger zu quantifizieren sind die Auswirkungen der indirekten und der induzierten Effekte im Referenzszenario im Vergleich zum Status quo. Hier könnten die Impact-Studien der Créa für Genf zu den Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus gewisse Hinweise zum Status quo geben. Aufgrund der in Ziff. 3.1.3 ausgeführten Einschränkungen können diese Ergebnisse aber nicht tel quel übernommen werden.
Insgesamt ist bei diesem Referenzszenario mit substanziellen Mindereinnahmen bei den Gewinnsteuern für Bund, Kantone und Gemeinden gegenüber dem Status quo zu rechnen. Ebenso ergeben sich Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie ein Verlust von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen. Hinzu kommt eine Verschärfung des interkantonalen Wettbewerbs.