Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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Erläuterungen zu Artikel 7a

Analog Artikel 20a DBG.

Erläuterungen zu Artikel 7b

Analog Artikel 20 Absatz 5 DBG.

Erläuterungen zu Artikel 8 Absatz 2quinquies

Analog Artikel 20 Absatz 2 DBG.

Neu gilt auch für die Kantons- und Gemeindesteuern, dass die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung nur über das Teileinkünfteverfahren gewährt werden kann. Zudem wird den Kantonen neu vorgeschrieben, dass die Entlastung nur 30 Prozent auf der Bemessungsgrundlage betragen darf.

Erläuterungen zu Artikel 8 Absatz 3bis

Analog Artikel 19 Absatz 2 DBG.

Erläuterungen zu Artikel 9 Absatz 1bis und 1ter

Analog Artikel 32a DBG.

Erläuterungen zu Artikel 10 Absätze 2, 3 und 4, Artikel 25 Absätze 2, 3 und 4, Artikel 78f Absatz 2

Analog Artikel 28 Absatz 3, Artikel 31, 62 Absatz 3, Artikel 67, 205c Absatz 1 und 207c DBG.

Erläuterungen zu Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe c

Analog Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 3 DBG.

Erläuterungen zu Artikel 24 Absatz 3bis

Diese Bestimmung regelt die Übertragung einer Beteiligung auf eine ausländische Konzerngesellschaft und ist aufgrund der Neuregelung der Freistellung von Kapitalgewinnen auf Beteiligungen nach Artikel 24a StHG aufzuheben.

Erläuterungen zu Artikel 24 Absatz 3quater

Analog Artikel 61 Absatz 3 DBG.

Erläuterungen zu Artikel 24 Absatz 3sexies

Analog Artikel 61 Absatz 5 DBG.

Erläuterungen zu Artikel 24 Absatz 4bis

Analog Artikel 64 Absatz 1bis DBG.

Erläuterungen zu Artikel 24a

Analog Artikel 58a DBG.

Erläuterungen zu Artikel 24b

Absatz 1 definiert die Grundzüge der Lizenzbox. Steuersubjekt sind juristische Personen, die Eigentümer oder Nutzniesser eines Patents, eines ergänzenden Schutzzertifikats oder eines Erstanmelderschutzes gemäss Heilmittelgesetz sind und zur Entwicklung der zugrundeliegenden Erfindung einen massgeblichen Beitrag geleistet haben. Darüber hinaus können auch juristische Personen von der Box profitieren, die über eine ausschliessliche Lizenz am Patent verfügen. Eine ausschliessliche