Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten
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Verkehrsarten an die Infrastruktur aufeinander abgestimmt und die verschiedenen Massnahmen für Personen- und Güterverkehr im strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) gesamthaft geplant, beurteilt und priorisiert. Die Eisenbahninfrastrukturbetreiberinnen erstellen die Planung im Auftrag des BAV.
Diese Entwicklung erfolgt im Rahmen einer "rollenden Planung", d.h. eine bereits erfolgte Planung kann aktualisiert, konkretisiert und überarbeitet werden.
Angebotsplanungen beruhen grundsätzlich auf einem Bedarfsnachweis, der unter anderem aus der prognostizierten Nachfrageentwicklung abgeleitet wird. Grundlage für die künftige Nachfrageentwicklung des nationalen Verkehrs sind Personen- und Güterverkehrsprognosen des Bundes, die mit regionalen Verkehrsprognosen ergänzt werden können.
Das BAV sorgt für nachvollziehbare Entscheide über die Aufnahme von Massnahmen in den jeweiligen Ausbauschritten des strategischen Entwicklungsprogramms. Es beabsichtigt, die interessierten Kreise, u.a. auch die Güterverkehrsbranche, bei der Erarbeitung künftiger STEP-Botschaften noch stärker in die Planung einzubeziehen und die Ergebnisse mit ihnen zu diskutieren. Ziel ist es, dass entsprechende Einschätzungen der Branchenakteure in die Planung einfliessen können.
Aufgrund Erfahrungen der letzten Jahre soll das Parlament künftig nicht mehr ein grosses Infrastruktur-Entwicklungsprogramm mit mehr als 20 Jahren Umsetzungsdauer beschliessen. Stattdessen sollen einzelne Ausbauschritte alle vier bis acht Jahre genehmigt und realisiert werden.
Daher ist es wichtig, STEP alle vier Jahre daraufhin zu überprüfen, ob sich die Rahmenbedingungen verändert haben und ob die Massnahmen oder deren Priorisierung angepasst werden müssen. Mit den schrittweise zu fassenden Beschlüssen bleibt die notwendige Flexibilität erhalten.
Zur Sicherung der Kapazitäten im Personen- und Güterverkehr werden dem Planungsprozess, der mit der Vorlage FABI54 definiert worden ist, im Rahmen von STEP folgende Elemente hinzugefügt:
a) Die langfristigen Angebotsplanungen für die Ausbauschritte von STEP, die von den Infrastrukturbetreiberinnen im Auftrag des BAV erarbeitet worden sind, liegen in Form von Netzplänen mit Systemtrassen vor (Systemtrassen definieren auf den schweizerischen Streckenabschnitten die Anzahl Trassen pro Stunde mit den Ankunfts- und Abfahrtszeiten in Knoten für eine Modellstunde). Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen beantragen beim BAV im Rahmen der Angebotsplanung die Zuteilung der Plantrassen auf die eingangs erwähnten Verkehrsarten. Das BAV entscheidet, ob die Zuteilung der Trassen den Zielen des Bundes entspricht und ob die Planung weit genug ist, um als verbindlich erklärt zu werden. Wenn dies der Fall ist, unterbreitet das BAV dem Bundesrat das Netznutzungskonzept.
b) Der Bundesrat kann auf dieser Grundlage eine langfristige Netznutzung für verbindlich erklären. Dabei legt er die Verteilung der zukünftigen Kapazität auf die Verkehrsarten für ein bestimmtes Planungsjahr anhand von Netzplänen mit Systemtrassen fest. Er definiert, ergänzt oder ändert damit ein sogenanntes "Netznutzungskonzept" (NNK).
54 BBl 2012 1577