Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten

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Bisher war es möglich, dass der Güterverkehr bedingt durch die in Art. 9a EBG57 verankerte Prioritätenordnung während der Dauer der Bauarbeiten vollständig verdrängt wurde. Dies wird in den meisten Fällen von allen Betroffenen als nicht zweckmässig beurteilt. In Zukunft wird das BAV die Infrastrukturbetreiberin beauftragen, eine konkrete Verteilung der Trassen auf der teilweise gesperrten Strecke oder auf der Strecke, die den umgeleiteten Verkehr aufnehmen wird, vorzuschlagen. Diese Planung wird vom BAV nach Konsultation der betroffenen Kreise genehmigt und gilt als Teil des betroffenen Netznutzungsplans, auch wenn die baustellenbedingte Trassenzuteilung nur wenige Wochen oder Monate gilt. Für erhebliche Trassenreduktionen aufgrund von Baustellen und Streckensperrungen gelten folgende Grundsätze:

 Für den nationalen Fernverkehr und den Regionalverkehr bleibt, falls der

Netznutzungsplan diese Trassen vorsieht, der Vorrang für je ein stündliches Zugspaar bestehen, sofern pro Tag und Verkehrsart mindestens 1'000 Fahrgäste befördert werden. In das nationale Taktsystem eingebundener internationaler Fernverkehr gilt dabei als nationales Angebot.

 Internationale Güterzüge auf den europäischen Güterverkehrskorridoren ge-

niessen ebenfalls Priorität vor den restlichen Zügen.

 Abgesehen von den genannten Prioritäten entscheidet das BAV anhand der

Gegebenheiten im Einzelfall.

1.2.3.3 Planungsprozess für den Schienengüterverkehr und Konzept für Güterverkehrsanlagen

Mit der Einführung eines institutionalisierten Planungsprozesses für den Güterverkehr sollen die Grundlagen für die koordinierte Planung von Güterverkehrsanlagen und deren Abstimmung mit der Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur geschaffen werden. Hierbei soll zentral das Instruments des 'Konzepts', wie es mit Art. 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG)58 vorgesehen ist, zur Anwendung kommen. Mit dem Instrument des Konzepts erarbeitet der Bund Grundlagen, um seine raumwirksamen Aufgaben erfüllen zu können.

Das Konzept für Güterverkehrsanlagen und deren Abstimmung mit der Entwicklung der Bahninfrastruktur ist ein Planungsinstrument, welches die bestehenden Planungen der Güterverkehrsanlagen in einem Gesamtbild für den Schienengüterverkehr zusammenfasst. Die Festlegungen im Konzept sollen in erster Linie die Form von Zielbildern haben.

Wichtige Elemente der Zielbilder des Bundes im Rahmen des Konzepts für Güterverkehrsanlagen sind:

 Geplantes Trassenangebot für den Güterverkehr (Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne) übereinstimmend mit der Dimensionierung der Güterverkehrsanlagen;

 Planung der regionalen Produktionsstandorte, insbesondere der Teambahnhöfe für den Einzelwagenladungsverkehr;

57 SR 742.101

58 SR 700