Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten

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1.2.3.4 Finanzielle Förderung von Umschlagsanlagen des Kombinierten Verkehrs und privater Gleisanschlüsse

Der Bund gewährt den Infrastrukturbetreiberinnen über die Leistungsvereinbarungen wie bisher Investitionsbeiträge an güterverkehrsspezifische Anlagen der allgemeinen Eisenbahninfrastruktur (Rangierbahnhöfe, Rangieranlagen und Freiverladeanlagen). Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen erfolgen wie bisher über die Spezialfinanzierungen gemäss MinVG59.

Die finanzielle Förderung von privaten Güterverkehrsanlagen ist nicht neu. Die Förderung soll mit dieser Vorlage den veränderten logistischen Bedürfnissen angepasst und harmonisiert werden.

Folgende neue Elemente werden vorgeschlagen:

 Der Beitrag des Bundes an die Kosten des Baus von Umschlagsanlagen für

den kombinierten Verkehr und von Anschlussgleisen soll einheitlich maximal 60 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen. Heute beläuft sich die Förderung für Anschlussgleise auf 40 bis 60% und für Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs auf maximal 80%.

 Bei grösseren Terminalanlagen von nationaler verkehrspolitischer Bedeutung

kann ein höherer maximaler Bundesanteil von maximal 80 Prozent gesprochen werden. Voraussetzung für einen höheren Bundesanteil ist, dass die Investition von nationaler verkehrspolitischer Bedeutung ist und für eine Vielzahl von Marktteilnehmern eine wichtige Rolle spielt. Umgekehrt soll für kleine KV-Umschlagsanlagen, die ausschliesslich oder vorwiegend von einem einzigen Logistik- oder Transportunternehmen in Anspruch genommen werden, der Anteil der Förderung auf das heute bei Anschlussgleisen übliche Niveau von 40 bis 60% reduziert werden.

 Für Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr und Anschlussgleise

kommen bei der der Bewertung und Bestimmung der Höhe der Investitionsbeiträge analoge Kriterien zur Anwendung. Das Verfahren des Bundes zur Mitfinanzierung soll für die kleineren Anlagen vereinfacht werden.

 Für die Bewertung und Bemessung des Bundesbeitrags können Kategorien mit

unterschiedlichen Förderanteilen des Bundes gebildet werden. Diese orientieren sich insbesondere am im Rahmen des institutionalisierten Planungsprozesses erarbeiteten Konzept für die Entwicklung der bedeutenden Güterverkehrsanlagen (vgl. Kapitel 1.2.3.3). Dabei sollen Kriterien wie Investitionsvolumen, verkehrliche Wirkung, raumplanerische Wirkung, Beitrag an die Verlagerung, Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu anderen Anlagen usw. zur Anwendung kommen.

 Die Kantone können sich ebenfalls an Investitionen in Umschlagsanlagen des

kombinierten Verkehrs oder Anschlussgleise beteiligen.

 Neu werden die Mittel für Anschlussgleise und Umschlagsanlagen in der

Schweiz ausschliesslich in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen ausgerichtet. Die rückzahlbaren, meist zinslosen Darlehen an Investitionen in Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs haben sich nicht bewährt. Der Bund behält

59 SR 725.116.2