Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten

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 Planung der Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs mit Angabe

des Aufgabengebiets und der Kapazität des jeweiligen Terminals;

 Planung der Rangierbahnhöfe;

 Aussagen zur Entwicklung der Anschlussgleise;

 Aussagen zur Entwicklung bei den Freiverladeanlagen.

Grundsätzlich soll der Planungsprozess für Güterverkehrsanlagen und die Aktualisierung des Konzepts in einer rollenden Planung mit STEP zeitlich und inhaltlich koordiniert werden. Das heisst, dass das BAV gemeinsam mit den Infrastrukturunternehmen und unter Einbezug der verschiedenen Branchenakteure auch die Güterverkehrsanlagen laufend in die Mehrjahresplanung einbezieht.

Die rollende Planung soll dabei einem systematischen und für die planende Instanz verbindlichen Prozess folgen. Wie die STEP-Planung soll auch das Güterverkehrskonzept alle vier bis acht Jahre aktualisiert werden. Diese Aktualisierung stützt sich analog STEP im Güterverkehr auf Transportmarktstudien für den schweizerischen Schienengüterverkehr. Ziel dieser Studien (bzw. deren laufender Aktualisierung) ist die Darstellung der Trassenbedürfnisse in ihrer geografischen Verteilung sowie des Bedarfs nach spezifischen Güterverkehrsanlagen, ebenfalls differenziert nach geografischen Räumen und der jeweils angestrebten Kapazitäten. Im Sinne der rollenden Planung wird rückblickend die Entwicklung der letzten Jahre analysiert (inwiefern Markterwartungen eingetreten sind) und darauf aufbauend der Bedarf für die jeweils folgenden zehn bis zwanzig Jahre abgeleitet. Infrastrukturbetreiberinnen, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verlader, Speditionen, Kantone und weitere interessierte Kreise werden aufgefordert, ihre Erfahrungen und Erwartungen in die Prognosestudie einzubringen. Das BAV aktualisiert anschliessend das Konzept für den Güterverkehr und legt es nach Anhörung der interessierten Kreise für die nächsten vier bis acht Jahre, also bis zur nächsten Aktualisierung fest.

Das Konzept für Güterverkehrsanlagen muss nicht für alle Anlagen dieselbe Aussagetiefe ausweisen. Grosse Anlagen wie Terminals und Rangierbahnhöfe müssen klar positioniert und aufgeführt sowie deren Entwicklungsperspektiven dargelegt werden. Für kleinere Anlagen wie Anschlussgleise sollen Anpassungen an bestehenden Anlagen, Ergänzungen bei den Freiverladeanlagen sowie die Entwicklungsrichtung qualitativ aufgeführt sein.

Das Konzept ist hierbei mit einem Zeithorizont für die Realisierung der Anlagen zu verknüpfen, gleichzeitig ist die zeitliche Staffelung der finanziellen Förderung durch den Bund im Rahmen eines Mittelfristplans für die finanzielle Förderung durch den Bund anzugeben (in Form einer Präzisierung der heutigen von UVEK und EFD vereinbarten Mehrjahresprogramme im Bereich Anschlussgleise und Terminalinvestitionen). Bei der Festlegung des Konzepts und den Änderungen muss die Koordination mit den weiteren raumplanerischen Instrumenten von Bund und Kantonen sichergestellt werden. Je nach raumplanerischer Wirkung einer Anlage muss diese gleichzeitig auch im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, und in den Richtplänen der Kantone vermerkt sein.