Vorlage BG
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 42 Seiten
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Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 AS 20XX
2 Die Anrechnung fehlender Beitragsjahre wird nach dem Durchschnitt der Erwerbseinkommen vor dem Rentenbezug wie folgt abgestuft:
bis zu einem Einkommen in der Höhe der …fachen jährlichen Anrechnung voller Beitragsjahre minimalen Altersrente gemäss Artikel 34 2,5 [35 100]3
3 [42 120]2
3,5 [49 140]1
3 Folgende Kürzungsfaktoren werden auf die vorbezogenen Altersrenten angewendet:
Vorbezug ab Alter reduzierte Kürzungsfaktoren, in %
62 6,1
63 2,1
64 0,0
4 Als Partner gilt eine Person, welche mit der anspruchsberechtigten Person seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft führt.
5 Der Bundesrat regelt die Einzelheiten in Fällen nach Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2. Er regelt insbesondere den Anspruch von Personen, die infolge Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen nach Absatz 1 Buchstabe b nicht erfüllen.
Art. 43bis Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 4
1 ... Dem Bezug einer Altersrente ist der Vorbezug einer ganzen Altersrente gleichgestellt.
4 Hat eine hilflose Person am Ende des Monats, in welchem sie das Referenzalter erreicht oder bis zum Zeitpunkt, in welchem sie eine ganze Rente vorbezieht, eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung bezogen, so wird ihr die Entschädigung mindestens im bisherigen Betrag weitergewährt.
Art. 43ter
Hat eine Person am Ende des Monats, in welchem sie das Referenzalter erreicht oder bis zum Zeitpunkt, in welchem sie eine ganze Rente vorbezieht, einen Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung bezogen, so wird ihr der Assistenzbeitrag höchstens im bisherigen Umfang weitergewährt. Für den Anspruch und den Umfang gelten die Artikel 42quater – 42octies IVG9 sinngemäss.