Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten
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2.2.2 Finanzielle Auswirkungen der Anpassung des BVG- Mindestumwandlungssatzes und der Ausgleichsmassnahmen
Tabelle 2-14
Effektive Kosten59 der Ausgleichsmassnahmen Beträge in Millionen Franken, zu Preisen von 2013
Jahr Langfristige Ausgleichsmassnahmen Ausgleichsmassnahme für die Übergangs- Total
generation
Neuregelung des Neuregelung der In Millionen In Prozenten der koord.
Koordinationsabzuges Altersgutschriftensätze 60Franken Lohnsumme 2019 1380 910 60 0,032350
2020 1380 910 140 0,082430
2021 1390 920 230 0,132540
2022 1400 920 340 0,192660
2023 1400 930 340 0,192670
2024 1410 940 350 0,192700
2025 1410 950 360 0,192720
2026 1410 970 360 0,192740
2027 1410 980 360 0,192750
2028 1410 990 360 0,192760
2029 1410 1010 350 0,182770
2030 1410 1020 320 0,172750
Die Kosten der langfristigen Ausgleichsmassnahmen liegen immer zwischen 2,3 und 2,4 Milliarden Franken, sie verändern sich im Laufe der Zeit nicht wesentlich. Die leichte Zunahme ist einerseits auf die generelle Erhöhung der Lohnsumme und andererseits auf Verschiebungen zwischen den Altersgruppen zurückzuführen. Anders sieht es bei der Ausgleichsmassnahme für die Übergangsgeneration aus. Die starke Zunahme zwischen 2019 und 2022 hängt mit der schrittweisen Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes zusammen. Ab dem Jahr 2022 beträgt dieser konstant 6,0 Prozent. Deshalb erhöhen sich die Kosten ab diesem Zeitpunkt nur
59Mit der Reform der Altersvorsorge werden die Bestimmungen über die Leistungen des
BVG und das Beitragssubstrat angepasst. Die Vorsorgeeinrichtungen sind aber in der Gestaltung der Leistungen und der Regelung der Finanzierung in bestimmten Grenzen frei. Voraussetzung ist immer, dass sie mindestens die im BVG vorgesehenen Leistungen erbringen (gesetzliche Minimalvorsorge). Ein Grossteil der Vorsorgeeinrichtungen verfügt aber über überobligatorische Leistungspläne. So haben viele Vorsorgeeinrichtungen den Umwandlungssatz bereits angepasst, Altersgutschriften erhöht oder sie sehen in ihren Reglementen einen nach Beschäftigungsgrad gewichteten Koordinationsabzug vor. Für diese Vorsorgeeinrichtungen fallen die gesetzlichen Kosten nur in einem bestimmten Umfang oder überhaupt nicht an. Diese um die überobligatorische Vorsorge bereinigten Kosten werden als "effektive Kosten" ausgewiesen.
60Der Schätzung der in dieser Spalte ausgewiesenen Kosten liegt die Annahme zugrunde,
dass die Neuregelung des Koordinationsabzuges auch bereits schon eingeführt ist.