Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten

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2.2.4 Erstellen transparenter statistischer Grundlagen

Die beiden entscheidenden Grössen für die Festsetzung des Umwandlungssatzes sind die Lebenserwartung und der technische Zinssatz.

Die Lebenserwartung wird von den Vorsorgeeinrichtungen auf der Grundlage von Sterbetafeln festgelegt, die von privaten Dienstleistungsunternehmen herausgegeben werden. Darauf kann nur nach Bezahlung einer erheblichen Lizenzgebühr zugegriffen werden, was in Widerspruch zum Postulat transparenter Grundlagen für die Gesetzgebung steht. Das Bundesamt für Statistik soll daher die Möglichkeit erhalten, gezielte versicherungstechnische Grundlagen zu erstellen.

Eine neue gesetzliche Grundlage wird deshalb das Bundesamt für Statistik beauftragen, bei den Vorsorgeeinrichtungen Erhebungen durchzuführen, die zur Ausarbeitung neuer versicherungstechnischer Grundlagen notwendig sind. Nach der Auswertung der erhobenen Daten werden den Vorsorgeeinrichtungen statistische Grundlagen für die technischen Aspekte ihrer Verwaltung zur Verfügung gestellt. Dadurch kann auch die Gesetzgebung, insbesondere in Bezug auf den Mindestumwandlungssatz, transparenter gestaltet werden.

2.3 Institutionelle Massnahmen in der beruflichen Vorsorge

• Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Aufsicht sind Voraussetzung für das Vertrauen der Versicherten in ihre Pensionskasse.

• Zu hohe Risikoprämien für Invalidität und Tod sind missbräuchlich und werden von der FINMA nicht akzeptiert.

• Der Ertrag aus dem Geschäft der 2. Säule wird mit einem fairen Schlüssel zwischen Versicherten und Versicherern aufgeteilt.

• Weitere Verordnungsänderungen zur Erhöhung der Transparenz der Vermögensverwaltungskosten, zur Verbesserung der Anlagesicherheit und zur Konkretisierung der Loyalitätsbestimmungen sind vorgesehen.

Die privaten Lebensversicherungsgesellschaften spielen für die Stabilität in der beruflichen Vorsorge eine wichtige Rolle. Einerseits übernehmen sie einen Teil der Risiken für teilautonome Vorsorgeeinrichtungen, andererseits organisieren sie über versicherungsnahe Sammeleinrichtungen die gesamte berufliche Vorsorge für viele kleine und mittlere Unternehmen (Vollversicherung). Die Zahl der aktiven Versicherten betrug per Ende 2012 rund 1.65 Millionen, die Zahl der Rentenbezüger rund 230 000. Die Summe der technischen Rückstellungen belief sich zum selben Zeitpunkt auf rund 145 Milliarden, das Prämienvolumen im Jahr 2012 auf 22,5 Milliarden Franken.64 Diese Funktionen sollen die Privatversicherer weiterhin wahrnehmen können. Da sie diese jedoch im Bereich der Sozialversicherung ausüben, sind hohe Anforderungen zu erfüllen. Hierzu zählt die Errichtung eines separaten gebundenen Vermögens, einer eigenen Betriebsrechnung, bestimmte Transparenzforderungen,

64 Die Zahlen entstammen der Offenlegung der Betriebsrechnung 2012 durch die FINMA, http://www.finma.ch/d/beaufsichtigte/versicherungen/betriebsrechnungbv/Seiten/offenlegung.aspx.