Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten

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ihrer eigenen technischen Grundlagen errechnet. Im Freizügigkeitsfall ist der Stand der Schattenrechnung «altes BVG» der neuen Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung im Hinblick auf einen allfälligen Zuschuss bei Eintritt des Versicherungsfalles mitzuteilen.

Um alle, vorwiegend technische Aspekte zu regeln, wird der Bundesrat in der Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG (SFV) festlegen, wann und in welcher Höhe eine Vorsorgeeinrichtung Anspruch auf Zuschüsse für die Übergangsgeneration geltend machen kann.

Zur Veranschaulichung der Ausgleichsmassnahmen sollen die nachfolgenden Berechnungsbeispiele dienen.

Berechnungsbeispiel für die Wirkung der Ausgleichsmassnahmen und der Massnahme für die Übergangsgeneration

Tabelle 2-12

Beispiele mit einem AHV-Jahreslohn von 84 240 Franken58

Alter bei Altersguthaben im Alter 65 BVG-Altersrente mit 65 Zuschuss Verbesse-Inkrafttre- Sicherheits- rung der ten der fonds Rente durch Änderung (Einmalzah- Zuschuss lung)

Status quo Mit Differenz Status quo Mit Reform,

Reform aber ohne

Zuschuss

A55 Jahre298 350 301 509 3 159 20 288 18 091 36 621 + 2 197

B50 Jahre298 350 312 039 13 689 20 288 18 722 26 091 + 1 566

C40 Jahre298 350 329 063 30 713 20 288 19 744 9 068 + 544

D25 Jahre298 350 338 013 39 663 20 288 20 281 - -

Die Neuregelung des Koordinationsabzuges bewirkt eine Erhöhung des BVGversicherten Jahreslohnes von 59 670 auf 63 180 Franken. Für eine versicherte Person, die bei Inkrafttreten der Änderung 50 Jahre alt ist (Beispiel B), vergrössert sich das Altersguthaben bei der Pensionierung um 13 689 Franken. Ohne die Reform betrüge die BVG-Altersrente 20 288 Franken (298 350 x 6,8 %). Die Rente muss in dieser Höhe erhalten bleiben. Dafür ist ein Zuschuss des Sicherheitsfonds von 26 091 Franken ([312 039 + 26 091] x 6,0 % = 20 288) notwendig.

58 Die entspricht dem maximal in der obligatorischen beruflichen Vorsorge versicherten Jahreslohn (oberer Grenzbetrag 2013).