Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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Dachverbände der Gemeinden und Städte
Der Städteverband hält es grundsätzlich für richtig, dass Selbstständige und Arbeitnehmende gleiche Beiträge entrichten, äussert jedoch Bedenken zur Abschaffung der sinkenden Skala, weil sich dies für Kleinunternehmen wirtschaftshemmend auswirken könnte.
Spitzenverbände der Wirtschaft und weitere Vertreter der Wirtschaft
Befürwortet werden alle vorgeschlagenen Massnahmen zur Gleichbehandlung von Selbstständigerwerbenden bei den AHV-Beiträgen vom KV Schweiz. Travail.Suisse teilt diese Auffassung. transfair ist der Auffassung, dass sich in einem Paket, welches von allen Seiten Opfer abverlangt, die Privilegien für Selbstständige nicht mehr aufrechterhalten lassen. Der SGB befürwortet den einheitlichen Beitragssatz von 8,4 Prozent und die Beschränkung der Abzüge der Pensionskassenbeiträge Selbstständigerwerbender auf laufende Beiträge, lehnt jedoch die Abschaffung der sinkenden Skala ab. Unia, ARPIP und Suisseculture schliessen sich dieser Meinung an. Auch der vpod vertritt dieselbe Meinung.
SAV/economiesuisse fordern derzeit den Verzicht auf die vorgeschlagenen Massnahmen, können sich aber eine Diskussion über die Angleichung der Beiträge für Selbstständigerwerbende und die Aufhebung der sinkenden Skala in einer separaten Vorlage für Massnahmen ab 2020 vorstellen. Bei der Einschränkung der Einkäufe Selbstständiger in die Pensionskasse wird zwar inhaltlich grundsätzliches Einverständnis geäussert, jedoch die Ansicht vertreten, als Durchführungsfrage sei der Vorschlag in einer technischen Revision separat zu unterbreiten.
Aus wirtschaftlichen und sozialpolitischen Gründen klar abgelehnt werden sämtliche Vorschläge im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung Selbstständigerwerbender vom Bauernverband, vom SBLV sowie vom SGV. Der SGV wird in diesen Fragen ausdrücklich von weiteren Verbänden einzelner Gewerbe unterstützt, wobei sich diese Einzelverbände jedoch regelmässig nur gegen die Abschaffung der sinkenden Beitragsskala und die Angleichung des Beitragssatzes auf 8,4 % für Selbstständige aussprechen, sich aber nicht zur Abzugsfähigkeit von Pensionskassenabzügen äussern (coiffuresuisse, Fromarte, interi-
eursuisse, SBC, Spirituosenverband, Schuhhändler-Verband, SFF, VTS, VSCS). Von
den verschiedenen Organisationen wird oftmals betont, dass die Basis für die Berechnung der Beiträge Selbstständigerwerbender höher sei als diejenige von Arbeitnehmenden. Ebenfalls in diesem Sinne äussern sich GastroSuisse und Suissetec. Treuhand Suisse lehnt die Massnahmen in Bezug auf die Gleichbehandlung bei den Beiträgen generell ab. Gleiches gilt für die SVM.
Zu allen Massnahmen ablehnend äussern sich die FER und das KMU-Forum. Das cp lehnt die Vorschläge ebenfalls ab, könnte sich aber bei der sinkenden Skala allenfalls einen Verzicht auf die Anpassung der oberen Grenze im Gleichschritt mit den Rentenanpassungen vorstellen.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger
Die Interessenvertretungen aus dem Kreis der Versicherten und Leistungsbezüger stimmen den Vorschlägen zur beitragsmässigen Gleichbehandlung der Selbstständigerwerbenden grundsätzlich zu. Zustimmend zu den drei Massnahmen äussern sich der SSR und der SVS. PS spricht sich für die Vereinheitlichung des Beitragssatzes aus. Auch die DOK begrüsst sämtliche Massnahmen explizit. Der Blinden- und Sehbehindertenverband und die Retina Suisse äussern ihre ausdrückliche Zustimmung zum Thema Gleichbehandlung bei den AHV-Beiträgen, während verschiedene Behindertenorganisationen nur ganz generell auf die Stellungnahme der DOK verweisen.