Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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nehmervertreter zu wählen. IZS, ASIP und Publica weisen darauf hin, dass die Formulierung in Absatz 3 eine Einschränkung gegenüber der heutigen Regelung darstelle, indem das passive Wahlrecht für Dritte (z.B. Spezialisten) verwehrt zu sein scheine, was nicht der Absicht des Bundesrats entsprechen dürfte.
Der VVP, der SVV und Groupe Mutuel lehnen den Vorschlag ab. Sie sind der Ansicht, dass sich die heutige Regelung bewährt hat und kein Handlungsbedarf bestehe. Die Lösung sei zudem kompliziert und führe zu höheren Kosten.
Übrige
Von weiteren interessierten Organisationen begrüssen die SKS, PK-Netz, die UNIA und eine Privatperson (R.B) die Vorschläge. Sie erachten die Möglichkeit, Kandidatenlisten vorzuschlagen und Listenwahlen durchzuführen als ein gutes Instrument zur Stärkung der Mitwirkungsrechte. Weiter sollte ihres Erachtens der Kündigungsschutz für gewählte Stiftungsratsmitglieder ausgebaut werden. Die UNIA äussert sich betreffend Repräsentanten von Arbeitnehmerverbänden gleich wie ARPIP (siehe oben).
9 Mitgliederverbände des SGV (SBC, SFF, Spirituosenverband, Schuhhändler-Verband,
VSCS, VTS, Fromarte, coiffuresuisse, interieursuisse) lehnen den Vorschlag mit derselben Begründung wie der SGV ab. Auch GastroSuisse sieht keinen Handlungsbedarf.
4.17.2 Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Selbstständigerwerbende ohne Angestellte
Die Anschlussmöglichkeit für Selbstständigerwerbende ohne Angestellte soll erweitert werden. Neu soll auch ein Anschluss an eine Sammeleinrichtung ausdrücklich zugelassen werden.
Zu diesem Thema gibt es in 21 Stellungnahmen Bemerkungen. 14 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich positiv, 7 negativ. Als negativ wird erwähnt, dass das Kollektivitätsprinzip nicht mehr respektiert würde und dass die berufliche Vorsorge zur Steueroptimierung genutzt werden könnte.
Kantone
Vier Kantone unterstützen die Massnahme (SZ, AI, GR, JU). VD und NE lehnen die Erweiterung ab. VD macht geltend, dass das Kollektivitätsprinzip nicht mehr eingehalten werde, wenn Selbstständige sich alleine, ohne Personal, bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung als derjenigen des Berufsverbandes versichern könnten. Gemäss NE weicht man damit vom Ziel der beruflichen Vorsorge ab. Selbstständige würden die freiwillige Vorsorge vor allem zur Steueroptimierung benutzen. Um Missbräuche zu vermeiden, könnte vorgesehen werden, dass die Altersleistungen nur noch als Rente ausgerichtet werden.
Die politischen Parteien und Dachverbände der Gemeinden und Städte lassen sich dazu
nicht vernehmen.
Behörden und verwandte Institutionen
Die SSK ist gegen die geplante Änderung, welche eine Individualisierung der Vorsorge entgegen den Zielen des BVG erlauben würde. Das Kollektivitätsprinzip würde nicht mehr respektiert, wenn ein Selbstständiger sich alleine, ohne Personal, bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung als derjenigen des Berufsverbandes versichern könnte.