Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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Spitzenverbände der Wirtschaft
Von den Spitzenverbänden der Wirtschaft befürwortet nur der SGB die Erweiterung der Anschlussmöglichkeit für Selbstständigerwerbende. SAV/economiesuisse, SGV und der Bauernverband lehnen die Massnahme ab. Für SAV/economiesuisse gehört die Erweiterung der Versicherungsmöglichkeiten nicht zum Bestandteil der beantragten Kernvorlage. Eine Prüfung des Vorschlags könnten sie sich im Rahmen einer späteren BVG-Revision vorstellen. Der SGV vertritt die Ansicht, dass die Massnahme ihr eigentliches Ziel verfehlen würde. Es sei kein Präzisierungsbedarf erkennbar und die effektiven Konsequenzen für die Selbstständigerwerbenden und für die berufliche Vorsorge als Ganzes könnten heute kaum richtig abgeschätzt werden. Der Bauernverband weist darauf hin, dass der Anschluss von Selbstständigerwerbenden an eine Sammeleinrichtung heute klar nicht vorgesehen ist. Es genüge, die Einhaltung der bestehenden Regelung sicherzustellen. Eine Ausdehnung hätte zur Folge, dass gewisse Sammelstiftungen primär Steueroptimierungspläne anbieten würden, die wenig mit Vorsorge zu tun hätte. Es gäbe zudem neue Durchführungsfragen und regulatorische Massnahmen, welche das System unnötig kompliziert machten und verteuerten.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger, Selbstständigerwerbende
Der SSR spricht sich für die Erweiterung der Anschlussmöglichkeit von Selbstständigerwerbenden aus.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
Es stimmen sechs Vertreter aus dieser Kategorie der vorgeschlagenen Änderung zu (ASIP,
SKPE, SAktV, Sicherheitsfonds BVG, SVV, Publica). Für den Sicherheitsfonds ist
wichtig, dass für solche Versicherungen keine Leistungen beim Sicherheitsfonds verlangt werden können. Bei nicht bezahlten Beiträgen sei der Anschluss rückwirkend aufzulösen, was noch präzisiert werden sollte.
Übrige
Das cp und die SVM begrüssen die Erweiterung der Anschlussmöglichkeit von Selbstständigerwerbenden an Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen.
4.17.3 Konsolidierung des Rechtsrahmens für kollektive Flexibilisierungsmodelle
Die Stiftungen für einen flexiblen Altersrücktritt (Beispiel: Stiftung FAR im Bauhauptgewerbe), die im Rentenwertumlageverfahren finanziert werden, passen nicht in die Konzeption des Freizügigkeitsgesetzes, weshalb sie aus dessen Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen werden sollen.
Zur dieser Massnahme für die Konsolidierung des Rechtsrahmens für kollektive Flexibilisierungsmodelle äussern sich insgesamt nur 8 Vernehmlassungsteilnehmende. 4 unterstützen
sie (SGB, SKPE, Unia, Sicherheitsfonds BVG), 4 lehnen sie ab (SAV/economiesuisse,
ASIP, Publica, vpod). Die ablehnenden Stimmen sehen keine Notwendigkeit zur Anpassung (ASIP, Publica), können sich aber eine vertieftere Prüfung der Frage im Rahmen einer späteren FZG-Revision vorstellen (SAV/economiesuisse).