Vorlage 1bis

Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 15 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage

Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 5 M

Abschnitt: Geometrische Gestaltung der Fahrbahn

Ausgabe: 01.07.2014 Artikel: Trassierungselemente Version: 12.04.2013

(AB 17)

In Zahnstangengleisen:

2 V [km/h]

1, 98⋅V

üreg = + 6,13 üreg [mm]

R R [m]

Bei Gleisen in Strassen ist Ziff. 2.1.3 massgebend.

3.6 Überhöhungsfehlbetrag üf

3.6.1 Grundsätze

3.6.1.1 Der Überhöhungsfehlbetrag wird für Meterspur gemäss der folgenden Formel gerechnet:

2 V [km/h]

8, 26⋅V R

üf = R−ü üf, ü [mm]

R R [m]

Die Beziehung zwischen der unausgeglichenen Seitenbeschleunigung aq und dem Überhöhungsfehlbetrag üf wird wie folgt abgeleitet:

a [m/s2]

üf = 107 ⋅a q q

üf [mm]

Die spurunabhängige, allgemeine Beziehung lautet:

2 a , g [m/s2]

v ü q a = R − g

q vR [m/s]

R d üf, ü [mm]

R [m]

d [mm] (Stützweite Schienenmitte/Schienenmitte)

3.6.1.2 Bei der Festlegung des zulässigen Überhöhungsfehlbetrages sind die technischen

Abhängigkeiten bezüglich Beanspruchung des Gleises und Sicherheit einzubeziehen. Die Beanspruchungen werden massgeblich durch die Höhe des Überhöhungsfehlbetrages beeinflusst.

Weitere, zu berücksichtigende Faktoren sind:

– Typ der Gleiskonstruktion (Schienenprofil, Schwellentyp und -abstand,

Schienenbefestigung, Schotterbettprofil und der Verdichtungszustand des Schotters).

– Unterhaltszustand des Gleises.

– Gleislagegüte.

– Lauf- und Federeigenschaften der Fahrzeuge.

– Achslast und unabgefederte Masse am Rad.

– Wirtschaftliche Aspekte.

Grosse Überhöhungsfehlbeträge sind vertretbar, wenn die höheren Erhaltungs- und Überwachungskosten und die entsprechend reduzierte Liegedauer der Gleiskomponenten in Kauf genommen werden können.

Fortsetzung Blatt Nr. 6 M