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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG zu Art.: 37c

Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 2

Abschnitt: Sicherung und Signalisation von Bahnübergängen

Artikel: Signale und Anlagen Ausgabe: 01.07.2012

2 Auf Streckenabschnitten und in Bahnhöfen mit einer zugelassenen Höchstgeschwin-

digkeit von über 140 km/h oder wo die Räumung des Bahnübergangs oft erschwert ist, sind beim Bahnübergang Massnahmen zur Erkennung von Strassenfahrzeugen vorzusehen. Wo solche Massnahmen den Bahnbetrieb oft behindern, sind zweckdienliche Signalisationen oder Lichtsignalanlagen gemäss SSV zur Räumung des Bahnübergangs vorzusehen und bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Fortsetzung Blatt Nr. 3