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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 3
Abschnitt: Triebfahrzeuge und Zugskompositionen der Zahnradbahnen
Artikel: Besondere Ausrüstung der Triebfahrzeuge Ausgabe: 01.07.2010
(AB 59.1)
6.3.2 Mit Rücksicht auf Ungenauigkeiten in der Höhenlage der Zahnstange z Z N S L
enthält der Wert 2,15 der Eindringdauer "l" ebenfalls eine Sicherheits-
reserve von 0,15.
6.3.3 Bei Zahnstangen mit kleinem Widerstandsmoment (z.B. System Abt) z Z N S L
ist zu berücksichtigen, dass sich die Lamellen zwischen ihren Aufla-
gepunkten infolge des Zahnauftriebes stark durchbiegen können, wo-
durch die Gefahr des Aufkantens erheblich vergrössert wird.
6.3.4 Die oben erwähnten Zahlenwerte müssen mit der gemäss AB 33.1 z Z N S L
zugelassenen Zahnstangen-Durchbiegung erfüllt sein.
7 Zahnstange mit vertikalem Zahneingriff z Z N S L
7.1 Bei knapper Stabilität können die bei ungenügenden Eingriffverhält- z Z N S L
nissen auftretenden Massenkräfte das Aufsteigen des Zahnrades be-
günstigen.
7.2 Die für Eingriffdauer "e" und Eindringdauer "l" angegebenen Mindest- z Z N S L
werte sollen bei der höchsten Lage der Zahnräder vorhanden sein. Als
solche gilt stets diejenige, die sich bei neuen Tragrädern ergibt. Neh-
men die Zahnräder am Federspiel teil, dann ist dabei die sich beim
leeren Fahrzeug unter Einfluss der auftretenden Zug- oder Bremskräf-
te ergebende statische Einfederung der Tragfedern in Betracht zu zie-
hen.
7.3 Bei tiefster Lage der Trieb- und Bremszahnräder (grösste Radabnüt- z Z N S L
zung und gegebenenfalls volles Federspiel) darf kein Verklemmen in
der Zahnstange und keine Berührung zwischen Zahnkopf und Zahn-
grund auftreten. Zur Erfüllung dieser Bedingung müssen Zahnräder,
wenn sie am Federspiel teilnehmen, nötigenfalls zum Ausgleich der
Radabnützung in der Höhe verstellbar sein.
7.4 In Hinblick auf eine möglichst ungestörte Abwicklung des Eingriffvor- z Z N S L
ganges müssen die Zahnflanken über die gesamte, zum Eingriff kom-
mende Zahnhöhe frei von Vorsprüngen sein.
8 Zahnstange mit horizontalem Zahneingriff z Z N S L
8.1 Bei der doppelseitigen Zahnstange können die Zahnräder nicht aus z Z N S L
dem Eingriff geraten. Ungenügende Eingriffverhältnisse haben somit
diesbezüglich keinen Einfluss, wohl aber in Bezug auf die Massenkräf-
te und die damit verbundenen Abnützungen.
8.2 Aus dem in 8.1 erwähnten Grunde sollten die für "e" und "l" angege- z Z N S L
benen Mindestwerte ebenfalls für die horizontale Zahnstange erreicht
sein.
Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;
N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),
L=nur Triebfahrzeuge
Fortsetzung Blatt Nr. 4