Vorlage
Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 216Fedlex · Vorlage
Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 5
Abschnitt: Grundlagen des Fahrzeugbaus
Artikel: Bremsen Ausgabe: 01.07.2010
(AB 58.3)
4 Beim Betrieb mit entkuppelten Wagen muss dafür gesorgt werden, z Z N S
dass diese bei Zugstrennung nicht auf das Triebfahrzeug zurückrol-
len.
4.1 Durch geeignete Massnahmen muss dieser Erscheinung entgegen- z Z N S
gewirkt werden (z.B. Klinkenbremse oder ähnliche Rücklaufsicherung
im Vorstellwagen). Andernfalls ist der Betrieb mit entkuppelten Wagen
für die Bergfahrt nicht erlaubt.
4.2 Im nicht durchgehend gekuppelten Zug muss jedes entkuppelte Fahr- z Z N S
zeug bzw. jede entkuppelte Fahrzeuggruppe auf dem maximalen Ge-
fälle in beladenem Zustand aus der zulässigen Talfahrgeschwindigkeit
für sich angehalten werden können.
4.2.1 Für den Wert der Verzögerung wird dabei nichts vorgeschrieben. z Z N S
4.2.2 Die betreffenden Bremsen müssen besetzt sein oder durch Überge- z Z N S
schwindigkeitsauslösung automatisch einsetzen. Im letzteren Fall
muss die Auslösung auf allen Wagen, z.B. durch elektrische Verbin-
dung, gleichzeitig erfolgen.
Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;
N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),
L=nur Triebfahrzeuge