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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 1

Abschnitt: Triebfahrzeuge und Zugskompositionen der Zahnradbahnen

Artikel: Besondere Ausrüstung der Triebfahrzeuge Ausgabe: 01.07.2010

AB 59.1

1 Wenn eines der bremsbaren Zahnräder störungsbedingt nicht mehr in z Z N S L

die Zahnstange eingreift, muss der Zug noch sicher angehalten wer-

den können.

2 Zahnräder können mechanisch miteinander gekuppelt sein, wobei auf z Z N S L

eine gleichmässige Kräfteverteilung sowie das entstehende Schwin-

gungssystem geachtet werden muss.

3 Wo die Bauart der Zahnstange ein seitliches Ausweichen der Zahn- z Z N S L

räder nicht verhindert, sind wenigstens an exponierten Stellen der

Strecke Massnahmen zu treffen, durch welche das Fahrzeug noch

sicher im Gleis geführt bleibt, auch wenn die Spurkränze vorüberge-

hend wirkungslos sein sollten.

4 Die Distanz zwischen den einzelnen Zahnrädern darf kein Vielfaches z Z N S L

der Teilung (siehe Zeichnung) sein, damit nicht zusätzliche Schwin-

gungen erzeugt werden.

5 Ein Zahnrad kann aus einem oder mehreren Zahnkränzen (z.B. Sys- z Z N S L

tem Abt) bestehen.

5.1 Zur Erzielung einer gleichmässigen Verteilung der Zahnkräfte müs- z Z N S L

sen die einzelnen Zahnkränze eines Zahnrades tangential gefedert

sein, wobei anzustreben ist, dass sie bei der Wirkung der maximalen

Zugkraft bzw. der maximalen Bremskraft einer mechanischen Anhal-

tebremse nicht zum Anschlag kommen.

5.2 Das bei der Zahnstange System Locher verwendete Zahnradpaar gilt z Z N S L

sinngemäss als ein Zahnrad mit zwei Zahnkränzen, sofern diese me-

chanisch miteinander verbunden sind.

6 Zur Beurteilung der Eingriffverhältnisse ist in Bezug auf die Kontinui- z Z N S L

tät der Übertragung die Eingriffdauer "e" und in Bezug auf eine unun-

terbrochene Übertragung im Falle eines Zahnbruches die Eindring-

dauer "l" massgebend.

Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;

N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),

L=nur Triebfahrzeuge

Fortsetzung Blatt Nr. 2