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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 14

Abschnitt: Triebfahrzeuge und Zugskompositionen der Zahnradbahnen

Artikel: Bremsen Ausgabe: 01.07.2010

AB 60.3

1 Die Umschaltungen für den Übergang von Adhäsions- auf Zahnradbe- z Z N S

trieb und umgekehrt (z.B. Anpassung der Bremsen, Betätigung allfälli-

ger Kupplungen zum Adhäsionsantrieb, Wirksamkeit des Überge-

schwindigkeitsauslösers) haben auf dem Fahrzeug von Hand durch

den Triebfahrzeugführer zu erfolgen.

1.1 Bei vereinigter Führung mehrerer Züge oder Triebfahrzeuge ist eine z Z N S

gestaffelte Umschaltung (Triebfahrzeug um Triebfahrzeug) zulässig.

1.2 Der von Hand erteilte Umschaltbefehl muss auf das erste Triebfahr- z Z N S

zeug unverzögert und auf die anderen Triebfahrzeuge des Zuges ent-

sprechend verzögert wirken.

2 Die richtige Wahl der Betriebsart muss vom Gleis aus derart über- z Z N S

wacht werden, dass der Zug bei Nichtübereinstimmung zum Anhalten

kommt.

Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;

N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),

L=nur Triebfahrzeuge