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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 14
Abschnitt: Triebfahrzeuge und Zugskompositionen der Zahnradbahnen
Artikel: Bremsen Ausgabe: 01.07.2010
AB 60.3
1 Die Umschaltungen für den Übergang von Adhäsions- auf Zahnradbe- z Z N S
trieb und umgekehrt (z.B. Anpassung der Bremsen, Betätigung allfälli-
ger Kupplungen zum Adhäsionsantrieb, Wirksamkeit des Überge-
schwindigkeitsauslösers) haben auf dem Fahrzeug von Hand durch
den Triebfahrzeugführer zu erfolgen.
1.1 Bei vereinigter Führung mehrerer Züge oder Triebfahrzeuge ist eine z Z N S
gestaffelte Umschaltung (Triebfahrzeug um Triebfahrzeug) zulässig.
1.2 Der von Hand erteilte Umschaltbefehl muss auf das erste Triebfahr- z Z N S
zeug unverzögert und auf die anderen Triebfahrzeuge des Zuges ent-
sprechend verzögert wirken.
2 Die richtige Wahl der Betriebsart muss vom Gleis aus derart über- z Z N S
wacht werden, dass der Zug bei Nichtübereinstimmung zum Anhalten
kommt.
Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;
N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),
L=nur Triebfahrzeuge