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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 1
Abschnitt: Wagen der Adhäsionsbahnen
Artikel: Türen Ausgabe: 01.07.2012
AB 66.1
1 Für die Anforderungen an Fahrgastüren bezüglich Konstruktion und Betrieb ist die
SN EN 14752 anzuwenden.
2 Türen müssen sich aussen für Sehbehinderte erkennbar von der übrigen Aussenseite
abheben. Dabei muss die Form der Türe erkennbar sein.
3 Die Anforderungen an die Türöffnungstasten sind in Artikel 10 der Verordnung des
UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV)1 festgehalten und der SN EN 14752 übergeordnet.
4 Die Anforderungen an die Markierung der Stufenkanten sind in Ziff. 3.6.3.1 der Norm
SN 521 500 / SIA 5002 festgehalten und der SN EN 14752 übergeordnet.
5 Automatische Abteil- und Übergangstüren müssen blindengerecht und in den Roll-
stuhlbereichen rollstuhlgerecht ausgeführt werden: Reaktion auf Führhund bzw. Rollstuhl, nicht völlig geräuschlos.
6 Haltestangen müssen zweckmässig gestaltet und angeordnet sowie kontrastrierend
zum Hintergrund ausgeführt sein. Im Fahrzeuginnern sind beidseits der Türen senkrechte Haltestangen anzubringen. Die Vorräume sind mit durchgehenden Haltestangen oder einzelnen Festhaltemöglichkeiten auszurüsten, die sich in möglichst lückenlos voneinander erreichbaren Abständen befinden.
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Siehe AB-EBV, Anhang Nr. 3
Fortsetzung Blatt Nr. 2