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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 11 Abschnitt: Triebfahrzeuge und Zugskompositionen der Zahnradbahnen
Artikel: Bremsen Ausgabe: 01.07.2010
(AB 60.2.b)
4.6 Verzögerungen in [m/s2]: z Z N S
p = Momentanwert beim Bremsvorgang
pe = effektive Verzögerung, die sich nach Aufbau der Bremskraft
ergibt. Sie kann bei Aufzeichnung mittels Verzögerungsschrei-
ber als Mittelwert der einzelnen Schwingungen oder bei Auf-
zeichnung der Geschwindigkeits-Zeit-Kurve als Neigung des
abfallenden Teils dieser Kurve ermittelt werden.
p = mittlere Verzögerung (aufgrund des Bremsweges X zu ermitteln)
x
4.7 Diverse Grössen: z Z N S
mg = totale Masse: Summe der translatorisch bewegten Masse und
der auf die Zahnstange reduzierten Masse der rotierenden Teile
in [kg]
Be = effektive Bremskraft in [N]
L = Momentanwert der an den Bremstrommeln entwickelten Brems-
leistung in [W]
Bremsleistung = v • Be
Lmax = maximale Bremsleistung in [W]
A = total anfallende Energie in [J]
AB 60.2.c
1 Es ist vorteilhaft, die andere mechanische Anhaltebremse mit Freilauf z Z N S
für die Bergfahrt (Klinkenbremse) auszuführen, sofern die Strecken-
verhältnisse dies zulassen (z.B. auf einer überwiegend in einer Rich-
tung ansteigenden Strecke).
2 Als schwache Gegengefälle sind solche bis höchstens 40 ‰ zu be- z Z N S
trachten.
AB 60.2.d
1 Auf die Regulierbarkeit dieser mechanischen Anhaltebremse bei Berg- z Z N S
fahrt kann verzichtet werden, wenn eine andere Bremse des Zuges
(z.B. die Bremse des Steuerwagens, die Beharrungsbremse des
Triebfahrzeuges) zum normalen Anhalten genügt.
Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;
N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),
L=nur Triebfahrzeuge
Fortsetzung Blatt Nr. 11