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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 11 Abschnitt: Triebfahrzeuge und Zugskompositionen der Zahnradbahnen

Artikel: Bremsen Ausgabe: 01.07.2010

(AB 60.2.b)

4.6 Verzögerungen in [m/s2]: z Z N S

p = Momentanwert beim Bremsvorgang

pe = effektive Verzögerung, die sich nach Aufbau der Bremskraft

ergibt. Sie kann bei Aufzeichnung mittels Verzögerungsschrei-

ber als Mittelwert der einzelnen Schwingungen oder bei Auf-

zeichnung der Geschwindigkeits-Zeit-Kurve als Neigung des

abfallenden Teils dieser Kurve ermittelt werden.

p = mittlere Verzögerung (aufgrund des Bremsweges X zu ermitteln)

x

4.7 Diverse Grössen: z Z N S

mg = totale Masse: Summe der translatorisch bewegten Masse und

der auf die Zahnstange reduzierten Masse der rotierenden Teile

in [kg]

Be = effektive Bremskraft in [N]

L = Momentanwert der an den Bremstrommeln entwickelten Brems-

leistung in [W]

Bremsleistung = v • Be

Lmax = maximale Bremsleistung in [W]

A = total anfallende Energie in [J]

AB 60.2.c

1 Es ist vorteilhaft, die andere mechanische Anhaltebremse mit Freilauf z Z N S

für die Bergfahrt (Klinkenbremse) auszuführen, sofern die Strecken-

verhältnisse dies zulassen (z.B. auf einer überwiegend in einer Rich-

tung ansteigenden Strecke).

2 Als schwache Gegengefälle sind solche bis höchstens 40 ‰ zu be- z Z N S

trachten.

AB 60.2.d

1 Auf die Regulierbarkeit dieser mechanischen Anhaltebremse bei Berg- z Z N S

fahrt kann verzichtet werden, wenn eine andere Bremse des Zuges

(z.B. die Bremse des Steuerwagens, die Beharrungsbremse des

Triebfahrzeuges) zum normalen Anhalten genügt.

Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;

N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),

L=nur Triebfahrzeuge

Fortsetzung Blatt Nr. 11