Vorlage
Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 265Fedlex · Vorlage
Blatt Nr.: 13
Bauten an, über und unter der Eisenbahn
Ausgabe: 01.07.2014
6.4.3.3 Fangschienen werden parallel zu den Fahrschienen angeordnet. Die Anforderungen an
Fangschienen richten sich nach den AB-EBV zu Art. 26, AB 26.2, Ziff. 2.
6.4.4 Abweisende Schutzelemente
6.4.4.1 Leitwinkel und Anprallblöcke sollen einen direkten Anprall von entgleisten Eisenbahn-
fahrzeugen an Tragwerke verhindern und damit deren Versagenswahrscheinlichkeit reduzieren.
6.4.4.2 Leitwinkel werden zwischen Gleis und anprallgefährdeten Tragwerkselementen ange-
ordnet. Im Vergleich zu Leitkanten weisen sie eine deutlich kürzere Länge auf. Bezüglich Regelhöhe und Abstand zur Gleisachse unterscheiden sich Leitwinkel nicht von Leitkanten.
aLK WE WA
aG
Stütze
Leitwinkel
LLw
Bild 6: Leitwinkel
6.4.4.3 Anprallblöcke sollen unmittelbar dahinterliegende Tragwerkselemente vor direktem
Anprall schützen, indem sie den ersten Stoss anprallender Fahrzeuge abfangen. Sie sind zum Schutz von Tragwerkselementen geeignet, die nicht für die vorgegebenen Anprallkräfte Qdx ausgelegt werden können und/oder in einem kritischen Bereich hinter Gleisabschlüssen liegen.
Anprallblock
Stütze Gleisabschluss
Bild 7: Anprallblöcke
Fortsetzung Blatt Nr. 14