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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Blatt Nr.: 17
Bauten an, über und unter der Eisenbahn
Ausgabe: 01.07.2014
7.3.2 Betriebssituation A-II
7.3.2.1 Bei Bauten an Normalspurbahnstrecken mit Weichen sind folgende Anprallkräfte zu
berücksichtigen:
Gefahrenbereiche und
Abstand a [m] Qdx [MN] Qdy [MN]
Grenzabstand [m]
3,00 ≤ a ≤ aG1 aG1 = 5,00 6,0 3,0
5,00 < a ≤ aG2 aG2 = 8,00 4,0 2,0
8,00 < a ≤ aG aG = 11,00 2,0 1,5
Tabelle 6: BWK A / Streckenabschnitt mit Weiche / Abstände und Anprallkräfte
Normalspur
7.3.2.2 Bei Bauten an Meter- und Spezialspurbahnstrecken mit Weichen sind folgende An-
prallkräfte zu berücksichtigen:
Gefahrenbereiche und LM 4 LM 5
Abstand a [m]
Grenzabstand [m] Q [MN] Q [MN] Q [MN] Q [MN] dx dy dx dy 2,80 ≤ a ≤ aG1 aG1 = 4,50 2,0 0,8 4,0 1,5 4,50 < a ≤ aG2 aG2 = 7,00 1,3 0,5 2,5 1,0 7,00 < a ≤ aG aG = 9,00 0,8 0,3 1,5 0,6
Tabelle 7: BWK A / Streckenabschnitt ohne Weichen / Abstände und Anprallkräfte Meter- und Spezialspur
7.3.2.3 Unterstützungen mit einem Abstand a ≤ aG1 sind grundsätzlich als Wandscheiben mit
Mindestabmessungen gemäss Ziff. 10.1.1 auszubilden.
7.3.2.4 Stützen mit einem Abstand a ≤ aG1 sind zulässig, wenn diese einen Abstand von min-
destens 4,00 m zur Gleisachse aufweisen und durch Leitkanten bzw. im Bahnhofbereich mit durchgehenden Perrons vor direktem Anprall geschützt werden.
7.3.2.5 Unterstützungen mit einem Abstand aG1< a < aG2 dürfen als Stützen ausgebildet wer-
den, wenn diese mit Leitwinkel bzw. im Bahnhofbereich mit durchgehenden Perrons vor direktem Anprall geschützt werden.
7.3.3 Betriebssituation A-III
7.3.3.1 Die Anprallkräfte gemäss Tabelle 6 bzw. Tabelle 7 dürfen um 30% abgemindert wer-
den.
7.3.3.2 Auf Unterstützungen an Gleisen von Meter- und Spezialspurbahnen, die einen Abstand
a > aG2 aufweisen, müssen keine Anprallkräfte berücksichtigt werden.
7.3.3.3 Unterstützungen mit einem Abstand a ≤ aG1 dürfen als Stützen ausgebildet werden,
wenn diese durch Leitwinkel bzw. im Bahnhofbereich mit durchgehenden Perrons vor direktem Anprall geschützt werden.
Fortsetzung Blatt Nr. 18