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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Blatt Nr.: 15

Bauten an, über und unter der Eisenbahn

Ausgabe: 01.07.2014

7.1 Mit den Betriebssituationen werden die eisenbahnbetrieblichen Verhältnisse auf den

angrenzenden Gleisanlagen berücksichtigt:

Betriebs- betrieblich erlaubte Fahrgeschwindigkeit

situation 1) 1)

VRZ VGZ

A-I > 120 km/h > 80 km/h

A-II 60 < VRZ ≤ 120 km/h 40 < VGZ ≤ 80 km/h

A-III ≤ 60 km/h ≤ 40 km/h

A-IV ausschliesslich Dienst- und Rangierfahrten mit V≤ 20 km/h

1)

Massgebend ist die Geschwindigkeit, die zur höher eingestufte Betriebssituation

führt. Die Betriebssituation A-I ist die ʺhöchsteʺ Betriebssituation.

Tabelle 3: Betriebssituationen bei Bauwerksklasse A für Normal- Meter und

Spezialspurbahnen

7.2 Schutzmassnahmen bei BWK A an Streckenabschnitten ohne Weiche

7.2.1 Betriebssituation A-I

7.2.1.1 Die Anprallkräfte an Unterstützungen und sind im Einzelfall und im Einvernehmen mit

der Aufsichtsbehörde festzulegen.

7.2.1.2 Unterstützungen sind grundsätzlich als durchgehende Wandscheiben mit Mindestab-

messungen gemäss Ziff. 10.1.1 auszubilden.

7.2.1.3 Bei Brücken sind Stützen zulässig, wenn sie einen Abstand a von mindestens 4,50 m

zur Gleisachse aufweisen und durch Leitwinkel geschützt werden.

7.2.2 Betriebssituation A-II

7.2.2.1 Bei Bauten an Normalspurbahnstrecken ohne Weichen sind folgende Anprallkräfte zu

berücksichtigen:

Gefahrenbereiche und

Abstand

Grenzabstand Qdx [MN] Qdy [MN]

a [m]

[m]

3,00 ≤ a ≤ aG1 aG1 = 5,00 6,0 2,0

5,00 < a ≤ aG2 aG2 = 7,00 4,0 1,5

7,00 < a ≤ aG aG = 9,00 2,0 1,0

Tabelle 4: BWK A / Streckenabschnitt ohne Weiche / Abstände und Anprallkräfte Normalspur

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