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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Anhang Nr. 1 zu den AB-EBV zu Art.:27
Blatt Nr.: 14 Bauten an, über und unter der Eisenbahn Ausgabe: 01.07.2014
7 Schutzmassnahmen bei Bauten der Bauwerksklasse A
Die erforderlichen Schutzmassnahmen sind unter Berücksichtigung der Streckenart, der Betriebssituation sowie dem Abstand a zwischen dem anprallgefährdeten Tragwerkelement und dem nächstgelegenen Gleis nach folgendem Ablauf zu bestimmen:
Bauwerk an oder über der Eisen-
bahn ist der BWK A zugeteilt
Bestimmung der strecken-
spezifischen Eigenschaften
der Eisenbahn (Geschwindig-
keiten, Gleise, Weichen, dcr)
Grösstmöglichen Abstand
zwischen Tragwerk und
Gleis bestimmen (amin siehe
Ziff. 6.2.2)
Betriebssituation festlegen
A-I, A-II, A-III, A-IV
(Ziff. 7.1)
ja Streckenabsch. nein ohne Weiche ?
(Ziff. 5.2)
Massnahmen nein Massnahmen gemäss Ziff. 7.2 gemäss Ziff. 7.3 umsetzbar ? umsetzbar ?
ja ja
Massnahmen Massnahmen umsetzen umsetzen
ja Anpassung ja
Abstand a
möglich?
nein
Anpassung der streckenspezifischen Eigenschaften der Bahn (Geschwindigkeit, Weichen) und / oder andere ergänzende Schutzmassnahmen in Absprache mit der Aufsichtsbehörde bestimmen.