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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Anhang Nr. 1 zu den AB-EBV zu Art.:27

Blatt Nr.: 14 Bauten an, über und unter der Eisenbahn Ausgabe: 01.07.2014

7 Schutzmassnahmen bei Bauten der Bauwerksklasse A

Die erforderlichen Schutzmassnahmen sind unter Berücksichtigung der Streckenart, der Betriebssituation sowie dem Abstand a zwischen dem anprallgefährdeten Tragwerkelement und dem nächstgelegenen Gleis nach folgendem Ablauf zu bestimmen:

Bauwerk an oder über der Eisen-

bahn ist der BWK A zugeteilt

Bestimmung der strecken-

spezifischen Eigenschaften

der Eisenbahn (Geschwindig-

keiten, Gleise, Weichen, dcr)

Grösstmöglichen Abstand

zwischen Tragwerk und

Gleis bestimmen (amin siehe

Ziff. 6.2.2)

Betriebssituation festlegen

A-I, A-II, A-III, A-IV

(Ziff. 7.1)

ja Streckenabsch. nein ohne Weiche ?

(Ziff. 5.2)

Massnahmen nein Massnahmen gemäss Ziff. 7.2 gemäss Ziff. 7.3 umsetzbar ? umsetzbar ?

ja ja

Massnahmen Massnahmen umsetzen umsetzen

ja Anpassung ja

Abstand a

möglich?

nein

Anpassung der streckenspezifischen Eigenschaften der Bahn (Geschwindigkeit, Weichen) und / oder andere ergänzende Schutzmassnahmen in Absprache mit der Aufsichtsbehörde bestimmen.

Diagramm 2: Bestimmung der Schutzmassnahmen bei BWK A

Fortsetzung Blatt Nr. 15