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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Anhang Nr. 1 zu den AB-EBV zu Art.:27

Blatt Nr.: 19 Bauten an, über und unter der Eisenbahn Ausgabe: 01.07.2014

8 Schutzmassnahmen bei Bauten der Bauwerksklasse B

Bei Bauten der Bauwerksklasse B sind die Schutzmassnahmen unter Berücksichtigung der Streckenart, des Abstandes und der betrieblich erlaubten Fahrgeschwindigkeit nach folgendem Vorgehen zu bestimmen:

Bauwerk an oder über der Eisen-

bahn ist der BWK B zugeteilt

Bestimmung der strecken-

spezifischen Eigenschaften

der Eisenbahn (Geschwindig-

keiten, Gleise, Weichen)

Abstand a (Gleis -Tragwerk)

unter Beachtung von amin

gem. Ziff. 6.2.2 wählen

ja Streckenab- nein

schnitt ohne

Weiche (Ziff.5.2)

a < a ja ja a < a

QRA QRA

(vgl. Ziff. 8.2) (vgl. Ziff. 8.2)

nein nein

Anforderungen nein nein Anforderungen

Tabelle 9 bzw. Tabelle 10 oder

11 erfüllbar? 12 erfüllbar?

ja ja

Anprallkräfte gem. Anprallkräfte gem.

Tabelle 9 bzw.11 be- Tabelle 10 bzw.12 berücksichtigen rücksichtigen

Erhöhung ja

Abstand a

möglich?

Anpassung der streckenspezifi- Notwendigkeit ergänzender

ja nein

schen Eigenschaften der Bahn Schutzmassnahmen mit QRA (Geschwindigkeit, Weichen) prüfen und ggf. Massnahmen

umsetzen

Diagramm 3: Bestimmung der Schutzmassnahmen bei BWK B

Fortsetzung Blatt Nr. 20