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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Anhang Nr. 1 zu den AB-EBV zu Art.:27
Blatt Nr.: 19 Bauten an, über und unter der Eisenbahn Ausgabe: 01.07.2014
8 Schutzmassnahmen bei Bauten der Bauwerksklasse B
Bei Bauten der Bauwerksklasse B sind die Schutzmassnahmen unter Berücksichtigung der Streckenart, des Abstandes und der betrieblich erlaubten Fahrgeschwindigkeit nach folgendem Vorgehen zu bestimmen:
Bauwerk an oder über der Eisen-
bahn ist der BWK B zugeteilt
Bestimmung der strecken-
spezifischen Eigenschaften
der Eisenbahn (Geschwindig-
keiten, Gleise, Weichen)
Abstand a (Gleis -Tragwerk)
unter Beachtung von amin
gem. Ziff. 6.2.2 wählen
ja Streckenab- nein
schnitt ohne
Weiche (Ziff.5.2)
a < a ja ja a < a
QRA QRA
(vgl. Ziff. 8.2) (vgl. Ziff. 8.2)
nein nein
Anforderungen nein nein Anforderungen
Tabelle 9 bzw. Tabelle 10 oder
11 erfüllbar? 12 erfüllbar?
ja ja
Anprallkräfte gem. Anprallkräfte gem.
Tabelle 9 bzw.11 be- Tabelle 10 bzw.12 berücksichtigen rücksichtigen
Erhöhung ja
Abstand a
möglich?
Anpassung der streckenspezifi- Notwendigkeit ergänzender
ja nein
schen Eigenschaften der Bahn Schutzmassnahmen mit QRA (Geschwindigkeit, Weichen) prüfen und ggf. Massnahmen
umsetzen