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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 4
Abschnitt: Unterbau und Kunstbauten
Ausgabe: 1.7.2014 Artikel: Unterbau
(AB 25)
3.5 Die Qualität von Gleisschotter hat der EN 134503, SN 670 110 und SN 670 110-NA
zu entsprechen.
4 Planie, Sperrschicht, Fundationsschicht und Planum
4.1 Verformbarkeit
4.1.1 Als Kennwerte für die Verformbarkeit gelten der mittels der statischen Lastplatte auf
dem Lockergestein gemäss der SN 670 317 bestimmte Erstbelastungs-
Zusammendrückungsmodul ME1 oder die auf der bituminösen Sperrschicht mit dem Benkelmannbalken gemäss der SN 670 362 gemessene rückfedernde Deflektion d.
4.1.2 Aufgrund der unterschiedlichen physikalischen Wirkungen bei der Durchführung des
Plattendruckversuches (Bestimmung des Zusammendrückungsmoduls ME) und des Versuches mit dem leichten Fallgewichtsgerät (Plattendurchmesser 30 cm; Bestimmung des dynamischen Verformungsmoduls Evd) sowie der grossen Beeinflussung des Evd-Wertes durch verschiedene Faktoren (wie z.B. die Bodenart, insbesondere bei bindigen Böden durch den Wassergehalt, den Zeitpunkt der Messung, etc.) ist die Angabe einer generellen Korrelation zwischen dem Erstbelastungs-
Zusammendrückungsmodul ME1 und dem dynamischen Verformungsmodul Evd nicht möglich. Deshalb darf der mit dem Fallgewichtsgerät bestimmte Evd-Wert nur unter restriktiven Voraussetzungen als Grundlage für Kontrollen und Bewertungen verwendet werden, wobei stets auch die äquivalenten ME1-Werte zum gemessenen Evd-Wert anzugeben sind (vgl. Ziff. 4.1.1).
4.1.3 Die Bewertung der Verformbarkeit des Untergrundes mittels eines gemessenen Evd-
Wertes als Grundlage für die Bemessung des Unterbaus setzt voraus, dass
– ein kalibriertes Messgerät eingesetzt wird,
– die Lufttemperatur mindestens 0 °C beträgt,
– der Boden nicht gefroren, nicht stark durchfeuchtet und nicht aufgeweicht ist,
– die Versuche durch eine in der Materie vertraute und erfahrene Fachperson durchgeführt, ausgewertet und interpretiert werden,
– der Boden bis auf mindestens 0.45 m unterhalb des Messniveaus aufgeschlossen ist, und
– sowohl die Klassifikation als auch der Beschrieb des Bodens sowie die übrigen Bedingungen mit dem Messwert dokumentiert werden.
4.1.4 Für die Verdichtungskontrolle (Homogenität) auf der Planie eines Unterbaus darf der
mit dem leichten Fallgewichtsgerät bestimmte dynamische Verformungsmodul Evd dann als Beurteilungswert verwendet werden, wenn bei einem zu kontrollierenden Unterbau mit identischen Eigenschaften mit dem statischen Lastplattenversuch ermittelte Referenzwerte für den ME1-Wert vorliegen, aufgrund derer die Evd-Werte skaliert werden können. Beim Einbau von Kiessand PSS (vergleiche Ziff. 4.3) liefern Messungen mit dem leichten Fallgewichtsgerät zwecks Verdichtungskontrolle erfahrungsgemäss keine zuverlässigen Ergebnisse, da der Messwert aufgrund des sich stark ändernden Wassergehaltes im Laufe des Austrocknungsprozesses erheblich variieren kann.
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Siehe AB-EBV, Anhang Nr. 3
Fortsetzung Blatt Nr. 5