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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 5
Abschnitt: Unterbau und Kunstbauten
Ausgabe: 1.7.2014 Artikel: Unterbau
(AB 25)
4.1.5 Die Voraussetzungen gemäss Ziff. 4.1.4 gelten ebenfalls für die Verdichtungskontrol-
le mittels eines leichten Fallgewichtsgerätes auf dem Planum eines verbesserten Untergrundes gemäss Ziff. 4.3.3.
4.1.6 Für die Anforderungen an die Gleichmässigkeit und für mögliche Kontrollmethoden
gelten sinngemäss die SN 640 5854 sowie die SN 670 311.
4.2 Grenzwerte für die Verformbarkeit
4.2.1 Die Verformbarkeit auf dem Unterbau ist auf die Belastungen des Oberbaus abzu-
stimmen. Eine Über- oder Unterbemessung des Unterbaus führt zu übermässigen Beanspruchungen und zu vorzeitiger Alterung des Oberbaus.
4.2.2 Die Steifigkeit des Unterbaus ist so auszulegen, dass die Beanspruchung des Ober-
baus im zulässigen Bereich liegt.
4.2.3 Unabhängig von der Gleisbelastungsgruppe darf der ME1-Wert auf der Planie nicht
grösser als 150 MN/m2 und die rückfedernde Deflektion d auf bituminösen Sperrschichten nicht kleiner als 0.4 mm sein.
4.2.4 Die folgende Tabelle enthält bezogen auf die einzelnen Gleisbelastungsgruppen die
einzuhaltenden Grenzwerte für die minimalen und maximalen Werte der Verformbarkeit auf der Planie sowie für die minimalen Werte der Verformbarkeit auf dem Planum.
Auf der Planie Auf dem Planum Minimale Werte der Maximale Werte der Minimale Werte der Verformbarkeit Verformbarkeit Verformbarkeit
ME1 d ME1 d ME1
2 22
[MN/m ] [1/100 mm] [MN/m ] [1/100 mm] [MN/m ]
N1, N2 60 140 150 4015
N3 40 1701) 150 4015
N4 15 - 150 -15
E1, E2 40 - 150 - 62
E3 30 - 150 - 62
E4 15 - 150 - 62
1)nur relevant, wenn eine bituminöse Sperrschicht eingebaut wird (vgl. Tabelle Ziff. 4.3.2)
2)entspricht einem korrelierten Wert des California Bearing Ratio von ca. CBR = 3 %
4.2.5 Die in der Tabelle aufgeführten Werte sind bei der Bemessung des Unterbaus zu be-
rücksichtigen und gelten unmittelbar vor Einbau des Schotters, also nach einem allfälligen Befahren der Planie durch Pneufahrzeuge während des Baus.
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Siehe AB-EBV, Anhang Nr. 3
Fortsetzung Blatt Nr. 6