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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 6
Abschnitt: Unterbau und Kunstbauten
Ausgabe: 1.7.2014 Artikel: Unterbau
(AB 25)
4.2.6 Falls bei Erhaltungsvorhaben die Planie mit bereiften Fahrzeugen befahren wird, sind
für die Anforderungen an die Verformbarkeit die entsprechenden Werte für Neubauten einzuhalten.
4.2.7 Ist in Gleisen der Gleisbelastungsgruppen N4, E3 und E4 der Einbau von Beton-
schwellen vorgesehen, sind auf der Planie die minimalen Werte der Verformbarkeit der nächst höheren Gleisbelastungsgruppe einzuhalten.
4.3 Sperrschicht und Fundationsschicht
4.3.1 Die Dicken der Sperrschicht und der Fundationsschicht sind in Abhängigkeit des
Bauverfahrens (Neubau oder Erhaltungsvorhaben [vergleiche Ziff. 1.2]), der Gleisbelastung, der Oberbauart (Schotteroberbau oder feste Fahrbahn, Schwellenart etc.), der Verformbarkeit des Untergrundes, der zu erwartenden Frosteinwirkung sowie unter Berücksichtigung der konstruktiven und baubetrieblichen Erfordernisse zu bemessen bzw. festzulegen.
4.3.2 In der nachfolgenden Tabelle sind für den Schotteroberbau die bei Neubauten und
Erhaltungsvorhaben in Abhängigkeit der Gleisbelastungsgruppe, der Verformbarkeit auf dem Planum, dem Material und verschiedenen Aufbautypen einzuhaltenden minimalen Schichtdicken für die Sperrschicht (S), die Fundationsschicht (F) oder Kombinationen von diesen (S/F) aufgeführt:
Fortsetzung Blatt Nr. 7