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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 4 N
Abschnitt: Oberbau
Artikel: Gleisbau und -material Ausgabe: 01.07.2010
N O R M A L S P U R
(AB 31)
– beim Schottergleis dürfen die relativen, dynamischen Bewegungen des Gleisrostes im Schotterbett zu keiner Destabilisierung (Abnahme/Verlust des Querverschiebewiderstandes und der Gleislagestabilität) des Schotterbettes und der Schotterflanken führen;
– die elastischen Elemente des Oberbaus aus Kunststoff sind so auszulegen, dass die gewünschte Wirkung bei allen im Gleis auftretenden Temperaturbereichen erreicht wird;
– in Abschnitten mit aus Erfahrung oder Messungen bekannten sog. weichen Böden im Untergrund sind besondere Abklärungen bzw. Massnahmen zur Gewährleistung der Funktionalität und der Lagestabilität des Gleises erforderlich.
Die dynamische Steifigkeit der Schienenbefestigung soll 600 MN/m (*) nicht überschreiten.
Die gesamte dynamische Steifigkeit des Gleisrostes bei schotterloser Verlegung soll 150 MN/m (*) nicht überschreiten.
(*) gemäss Entwurf TSI Infrastruktur für Hochgeschwindigkeitsverkehr
4 Tragfähigkeitsnachweis, Dimensionierung
4.1 Der Gleisoberbau muss eine ausreichende Widerstandsfähigkeit und Lagestabilität
aufweisen, um die in allen Betriebszuständen auftretenden Kräfte/Belastungen (siehe Ziff. 2) zwischen Fahrzeug und Gleis und die in die Schiene eingeleiteten Längskräfte sicher aufnehmen zu können.
4.2 Ein Tragfähigkeitsnachweis (siehe auch Art. 47 der EBV) ist in folgenden Fällen
erforderlich:
– bei der Einführung von neuen Fahrzeugen mit einer nicht der Streckenklasse gemäss UIC MB 700 entsprechenden Achslast;
– bei der Einführung von neuen oder geänderten Bauarten des Gleises;
– bei Überschreitungen der Lastgrenzen gemäss Ziff. 2.
4.3 Die Nachweise sind im Normalfall in kontinuierlichen Verhältnissen nach der Berech-
nungsmethode „Zimmermann“ d.h. nach dem Modell der Umwandlung des Querschwellengleises in einen idealisierten, unendlich langen Balken auf elastischer Unterlage, zu erbringen. Dabei wird die Nachgiebigkeit des Unterbaus mit Hilfe der sog. „Bettungsziffer“ definiert.
Fortsetzung Blatt Nr. 5 N