Vorlage

Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 86Fedlex · Vorlage

Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 2 N

Abschnitt: Oberbau

Ausgabe: 01.12.2002 Artikel: Gleisbau und -material Version 9.11.12

N O R M A L S P U R

(AB 31)

2 Belastungsannahme im Gleis

Der Gleisoberbau in durchgehenden Hauptgleisen mit Gemischtverkehr ist folgenden Kräften ausgesetzt:

2.1 Fahrzeugbedingte Lasten (siehe auch Art. 47 EBV)

Vertikallasten:

Achslast statisch UIC MB 700: 200 kN für Streckenklasse C 225 kN für Streckenklasse D Radlast quasistatisch Qqst max = 145 kN (UIC MB 518)

Radlast dynamisch Qqst dyn = 200 kN (UIC MB 518)

Spitzenwerte bei Unregelmässigkeiten am Rad oder auf der Schiene,

(Schlagbeanspruchung) Qmax bis 350 kN (ERRI D 170)

Horizontallasten:

 P

Gleisverschiebekraft der Radsätze ( Σ Y)max 2m = α 10 +  [kN]

 3 

P = Achslast

α = 0,85 Regelwert für die generelle Anwendung α = 1,0 Ausnahmewert, je nach Gleiskonstruktion sind besondere Abklärungen erforderlich

Im Bereich der Herzstückpartien von Weichen (ca. Länge der Radlenker) kann infolge der höheren Rahmensteifigkeit der Weichenkonstruktion eine Gleisverschiebekraft von maximal ΣYmax 2m = 25 + P/3 (Spitzenwert)

angenommen werden.

Führungskraft am Rad horizontal

quasistatisch (Yqst)max Grenzwert im Normalfall 60 kN

maximaler Grenzwert 70 kN

maximal (Spitzen) Ymax 120 – 140 kN (z.B. Radlenker) Bei Radien R < 250 m sind fallweise besondere Untersuchungen

erforderlich.

Längskräfte infolge Bremsen/Anfahren:

Vorbehältlich weiterer Erkenntnisse ist bei konventionellen Bremssystemen mit maximalen Zusatzkräften in der Grössenordnung von 100 kN/Schiene zu rechnen (ca. 6 oC). Die gegenseitige Beeinflussung einzelner Achsen ist dabei bis zu einem Abstand von ca. 20 m einzubeziehen.

Beim Einsatz von besonderen Bremssystemen – z.B. Wirbelstrombremsen – sind die zu berücksichtigenden Höchstkräfte aus der Annahme einer maximalen Verzögerung der Züge von 2,5 m/s2 bei voller Achslast abzuleiten. Die daraus entstehende Erwärmung der Schienen ist in der Stabilitätsrechnung des Gleises (siehe Abschnitt 5) mit zu berücksichtigen.

Fortsetzung Blatt 3 N