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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 6 N
Abschnitt: Oberbau
Artikel: Gleisbau und -material Ausgabe: 01.12.2002
N O R M A L S P U R
(AB 31)
5 Stabilität von lückenlosen Gleisen und von Weichen
5.1 Grundsätze
Die Konstruktion des Gleisrostes muss entsprechend der Gleisgeometrie, der Belastung (Achslast) und mit Rücksicht auf den Gleislagezustand ausreichend widerstandsfähig sein, um die unter Ziff. 2 angegebenen Kräfte und Lasten ohne entgleisungsrelevante Gleisdeformationen (Verdrückung, Verwerfung, Hebung) aufnehmen zu können.
Das lückenlose Gleis ist eine sicherheitsrelevante und anspruchsvolle Gleiskonstruktion und muss deshalb durch fachlich gezielt ausgebildetes Personal verlegt, in Stand gehalten und entsprechend überwacht werden können.
Das lückenlos verschweisste Gleis darf im Regelfall nur in Abschnitten mit lagemässig stabilem, tragfähigem Untergrund eingesetzt werden. Bei hiervon abweichenden Verhältnissen sind besondere Untersuchungen bzw. Massnahmen hinsichtlich Gewährleistung der Gleislagestabilität erforderlich.
5.2 Stabilitätsnachweis
In die Stabilitätsnachweise für das lückenlose Gleis sind folgende Parameter einzubeziehen:
– Schienenprofil (Querschnittsfläche, Trägheitsmoment);
– Querverschiebewiderstand der Gleisrostes;
– Längsverschiebewiderstand der Schienen resp. des Gleisrostes;
– Verdrehwiderstand der Schienenbefestigung;
– Abmessungen der Schotterbettflanken und Verdichtungszustand;
– Vertikale Steifigkeit des Untergrundes;
– Krümmung des Gleises;
– Maximaler lokaler Gleislagefehler und dessen Länge;
– Auftreten von singulären Punkten wie Weichen, Brücken, Festpunkten;
– Auf das Gleis im belasteten Zustand wirkende Kräfte gemäss Ziff. 2;
– Schwankungen der Schienentemperaturen durch das ganze Jahr, in der Regel ± 40 oC gegenüber der Neutralisationstemperatur;
– Neutralisationstemperatur und deren Schwankungen in der Regel 25 ± 3 °C (siehe auch Ziff. 2.3).
In durchgehenden Zugsgleisen ist für alle auftretenden Belastungszustände eine ausreichend widerstandsfähige Verankerung des Gleisrostes im Schotterbett zu gewährleisten, ohne dass eine seitliche, temperaturabhängige Bogenatmung im unbelasteten Zustand auftritt. Kann dies nicht erreicht werden, ist das Gleis mit verlaschten Schienen zu verlegen.
Fortsetzung Blatt Nr. 7 N