Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 124 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 23Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.111873 / 217.1/2011/01115

anbieten dürfen, wenn sie dort nicht niedergelassen sind.46 Der Gerichtshof weist auch darauf hin, dass der Sektor der über das Internet angebotenen Glücksspiele in der EU nicht harmonisiert ist und verglichen mit den herkömmlichen Glücksspielmärkten grössere Gefahren in sich birgt.47 Somit ist eine Regelung, die an die Bevölkerung dieses Mitgliedstaats gerichtete Werbung für Glücksspiele verbietet, die in anderen Mitgliedstaaten veranstaltet werden, zulässig, sofern die vorgesehene Strafe nicht diskriminierend ist.48 Allerdings lässt sich das Ziel des Verbraucherschutzes nur dann mit einer Politik der Expansion von Glücksspielen vereinbaren, die insbesondere durch die Schaffung neuer Spiele und die Werbung für sie gekennzeichnet ist, wenn die rechtswidrigen Spieltätigkeiten im betreffenden Land einen erheblichen Umfang haben und die erlassenen Massnahmen systematisch und kohärent49 darauf abzielen, die Spiellust der Verbraucher in rechtmässige Bahnen zu lenken.50

Der EFTA-Gerichtshof erliess zwei wichtige Entscheide zur Zulässigkeit der staatlichen Monopole.51 Seine Rechtsprechung ist derjenigen des Gerichtshofs der Europäischen Union nahe.

Welthandelsorganisation

Im Rahmen der Liberalisierung des Welthandels, die von der Welthandelsorganisation (WTO) gesteuert wird, regelt das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (unter dem englischen Akronym GATS bekannt) den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Während das Anbieten von Glücksspielen in der zentralen Produkteklassifikation, die von den Vereinten Nationen erstellt wurde («Central Product Classification» 96492), ausdrücklich als Bereitstellung von Dienstleistungen qualifiziert wird, enthält das GATS (Art. XIV) einen Vorbehalt in Bezug auf Massnahmen, «die erforderlich sind, um die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten». Dieser Vorbehalt trägt der Tatsache Rechnung, dass die nationalen Glücksspielregulierungen den freien Dienstleistungsverkehr faktisch ausnahmslos ausschliessen.

1.1.6 Parlamentarische Vorstösse

Im Bereich der Geldspiele wurde eine grosse Zahl von parlamentarischen Vorstössen eingereicht. Zu erwähnen sind insbesondere:

– Parlamentarische Initiative Studer Heiner: Revision des Lotteriegesetzes (04.437);

46 Urteil Liga Portuguesa de Futebol Profissional; vgl. ebenfalls Urteil Sporting Exchange Ltd (Betfair), Rn. 33 ff., und Urteil Ladbrokes Betting & Gaming Ltd, Ladbrokes International Ltd, Rn. 54 ff.

47 Urteil Liga Portuguesa, Rn. 69 und 70.

48 Urteil Sjöberg und Gerdin, Rn. 46 und 57.

49 Urteil Stanleybet International Ltd, Rn. 36.

50 Urteil Ladbrokes, Rn. 24 ff.

51 EFTA-GH, Case E-1/06 (EFTA Surveillance vs. The Kingdom of Norway); Case E-3/06 (Ladbrokes Ltd. vs. The Government of Norway).