Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 124 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.111873 / 217.1/2011/01115

– Postulat Lehmann Markus: Sozialschutz in der Schweiz und im grenznahen Ausland - Überlegungen zum Schweizerischen Geldspielgesetz (13.4004).

– Interpellation Borer Roland: Tendenziöse Vernehmlassung Geldspielgesetz (13.4092).

Bis auf die letzten sieben sind sämtliche dieser Vorstösse bereits erledigt. Mit dem vorliegenden Entwurf und der anschliessenden Botschaft werden die Motion Kommission für Rechtsfragen NR (12.3001), das Postulat WBK (11.3754), das Postulat Ribaux (12.3784) und das Postulat Lehmann (13.4004) erfüllt. Die Motion Lehmann (12.4101), die Motion Esthermann (13.3212) und die Interpellation Borer (13.4092) wurden vom Parlament noch nicht behandelt.

1.2 Die beantragte Neuregelung

1.2.1 Ziele des neuen Gesetzes

Hauptziele des neuen Gesetzes

Ziel des in diesem Bericht vorgestellten Gesetzesentwurfs ist die Umsetzung des neuen Artikels 106 der Bundesverfassung, der dem Bund die Kompetenz zur Regelung der Geldspiele zuweist.

Das neue Gesetz soll den sicheren und transparenten Betrieb der Geldspiele gewährleisten, die in der Schweiz wie in den meisten Ländern nur mit einer Bewilligung und unter Aufsicht durchgeführt werden dürfen. Angesichts des Gefährdungspotenzials der Geldspiele muss das Gesetz die Bevölkerung angemessen schützen. Im Vordergrund steht dabei der Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel, d. h. vor Spielsucht und vor dem Tätigen von Spieleinsätzen, welche in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen. Bekämpft werden müssen auch die Kriminalität im Zusammenhang mit den Geldspielen und das illegale Spielangebot. Weiter geht es darum, Erträge für das Gemeinwesen zu generieren. Ein gewichtiger Teil der Bruttospielerträge der Spielbanken ist für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung bestimmt, die Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten werden vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport verwendet. Im Rahmen der Verfolgung dieser Ziele ist darauf zu achten, dass für den schweizerischen Geldspielmarkt Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche ein möglichst attraktives, international wettbewerbsfähiges und zeitgemässes Angebot von Geldspielen ermöglichen.

Grundsätze bei der Ausarbeitung der neuen Gesetzgebung

Neu wird der Bereich der Spielbanken gemeinsam mit jenem der Lotterien, Sportwetten und der Geschicklichkeitsspiele umfassend in einem Bundesgesetz geregelt. Die Zusammenfassung der Regelungen in einem Bundesgesetz dient der widerspruchfreien und transparenten Regulierung des gesamten schweizerischen Geldspielsektors. Dabei werden die zentralen Regelungsprinzipen, die heute auf verschiedenen Ebenen verankert sind, grösstenteils weitergeführt. Gleichzeitig werden mit dem neuen Gesetz überall dort, wo dies möglich und sinnvoll ist, die Regeln für die Bereiche der Spielbanken, Lotterien und Sportwetten sowie Geschicklichkeitsspiele harmonisiert. Darüber hinaus enthält das Gesetz gewichtige Neuerungen: So werden sämtliche Spielgewinne nicht mehr besteuert und dürfen