Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 39Fedlex · Ergebnisbericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115

das Grand Resort Bad Ragaz, die Schuldenberatung Schweiz, Swisslos, Sport-Toto, Centre Patronal, Société Henry Dunant) unterstützen die Einführung von Gesetzesbestimmungen zur Sperrung des Zugangs zu Spielen, die aus dem Ausland angeboten werden und in der Schweiz nicht bewilligt sind, explizit. Die LoRo begrüsst diese Massnahmen, auch wenn eine absolute Sperrung aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden könne. Gemäss AG, der SP und der Comlot sollten die vorgesehenen Massnahmen ausreichen, um die Mehrheit der Benutzerinnen und Benutzer zu legalen Angeboten zu leiten. Die SVP, die SFL, die Sbn-C, die Sbn-B, die Casino Austria (Swiss) AG, die Casinos Barrière, Lugano, Davos und Bad Ragaz, das Grand Resort Bad Ragaz, Davos Klosters und GastroSuisse befürchten, dass diese Bestimmungen relativ leicht umgangen werden könnten. Gemäss der Swiss Ice Hockey Federation und dem CIES müsse bei der Umsetzung darauf geachtet werden, dass dies nicht der Fall sei

Einige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Città di Lugano, Casino St. Moritz, die Danuser von Platen GmbH, hotelleriesuisse, der SGV, die SBC, die Berner KMU, die Aktion Freiheit und Verantwortung) erachten die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Massnahmen zur Bekämpfung des illegalen Spielangebots, auch im Internet, als ungenügend.

Mehrere verlangen, dass – direkt oder in Form einer eventuellen Delegation an den Bundesrat – ein Mechanismus zur Unterbindung finanzieller Transaktionen eingeführt wird (SW,

CVP, Schweizerischer Gemeindeverband, die Gemeinde Davos, die ESBK, Swisslos, Sport-Toto, Sbn-C, Sbn-B, die Casino Austria [Swiss] AG, die Casinos Barrière, Davos, Bad Ragaz und Lugano, das Grand Resort Bad Ragaz, Davos Klosters, die Aktion Freiheit und Verantwortung, GastroSuisse, St. Gallen Bodensee Tourismus, die Schuldenberatung Schweiz). Für die SP und den SGB wäre ein solcher Mechanismus unverhältnismässig.

Einige Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten sind sehr kritisch. Die Piratenpartei und die Digitale Gesellschaft beantragen, dieses Kapitel ganz zu streichen. Ihres Erachtens stellt es einen inakzeptablen Eingriff dar und wäre darüber hinaus wirkungslos, da es allzu leicht umgangen werden könne. Swico äussert sich ähnlich, ohne jedoch ausdrücklich die Streichung des Kapitels zu verlangen.

Die ASUT betrachtet die Sperrung des Zugangs zu Websites als eine sehr restriktive Massnahme und beantragt, zu prüfen, ob die Ziele des Gesetzes nicht durch weniger einschneidende Massnahmen erreicht werden könnten. Er unterbreitet verschiedene Vorschläge für den Fall, dass an der Sperrung im Gesetz festgehalten wird. Swisscable, Swissstream und Swisscom stellen die Verhältnismässigkeit der Sperrungsmassnahmen in Frage.

Für die RGA ist die Sperrung grundsätzlich diskriminierend, da es ausschliesslich die ausländischen Anbieter, namentlich jene aus der EU / dem EWR betrifft. Ihrer Meinung nach werde der vorgesehene Mechanismus nur dazu führen, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten zu illegalen Angeboten hinwenden würden. Es sei besser, den ausländischen Anbietern die Möglichkeit zu geben, ein legales Angebot für die Schweiz zu entwickeln.

Einige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer schliesslich beantragen die Änderung spezifischer Punkte. Das IOK schlägt vor, einen Mechanismus vorzusehen, damit «zur Information» auf die gesperrten Websites zugegriffen werden könne, sodass sein Netzwerk zur Überwachung von Sportwetten (IBIS) weiterhin funktionieren könne. Swisscable, Swissstream und Swico wünschen eine Bestimmung über eine angemessene Entschädigung der Internetprovider für ihre Arbeit. Die ASUT, Swisscable, Swissstream und Swisscom verlan-