Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115

Artikel 99 Befugnisse

Die Jungfreisinnigen, die SVP, die JSVP, der Queens Poker Club und der VPGU wünschen sich eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten von der ESBK und der Comlot und machen zur Aufgabenzuweisung einen Vorschlag, der einen Ausbau der ESBK-Kompetenzen aufweist. Die Sbn-C, die Casinos Davos und Bad Ragaz, die Città di Mendrisio und Davos Klosters fürchten mit den bestehenden ESBK-Befugnissen ein Eingreifen in den Betrieb der Spielbanken und verlangen mit einem eigenen Formulierungsvorschlag, dass deren Befugnisse nicht weitergehen als diejenigen der Comlot. Für die Casinos Barrière müsse die ESBK ihre Befugnisse restriktiv ausüben und dürfe sie den Casinos nicht mehr Restriktionen in Bezug auf deren Klientele auferlegen, da diese sonst ins grenznahe Ausland abwandern würde. Für GastroSuisse ist es wichtig, dass den vollziehenden Behörden künftig nicht mehr ein derart grosser Ermessensspielraum zukommt.

Artikel 100 Gebühren

Für die FDP stellt die Erhöhung der Gebühren eine Wettbewerbsverzerrung dar, weshalb sie sich einen maximalen Prozentsatz für die durch die ESBK eingezogenen Gebühren wünscht. Mit einem Formulierungsvorschlag fordern die Sbn-C, die Casinos Davos und Bad Ragaz, die Città di Mendrisio und Davos Klosters eine Begrenzung der Aufsichtskosten (Koppelung an den Bruttospielertrag oder die Teuerung).

Artikel 101 Verwaltungssanktionen

Für die Sbn-C, die Casinos Davos und Bad Ragaz, die Città di Mendrisio und Davos Klosters handelt es sich bei den Verwaltungssanktionen um Strafbestimmungen, welche in das

10. Kapitel zu verlegen und an das Bestimmtheitsgebot anzupassen seien. Sie machen dazu einen eigenen Formulierungsvorschlag (Artikel 134a (neu)).

Artikel 102 Datenbearbeitung

Die Piratenpartei wünscht, dass besonders schützenswerte Personendaten entweder besonders gut geschützt oder nicht erhoben und nicht gespeichert werden. Laut der Sbn-C,

den Casinos Davos und Bad Ragaz, der Città di Mendrisio und Davos Klosters müsse die Datenhoheit bei den Spielbanken liegen und der ESBK solle einzig die Einsicht in die von den Spielbanken erfassten Personendaten bleiben.

Artikel 103 Amts- und Rechtshilfe in der Schweiz

Im Sinne einer effektiven Manipulationsbekämpfung favorisiert das CIES diese Bestimmung und betont die Bedeutung einer guten Kooperation zwischen den Behörden (insb. der ESBK und der Comlot), den Wettveranstaltern und den Organisatoren von Sportanlässen.

Artikel 104 Internationale Amtshilfe

Die Sbn-C, die Casinos Davos und Bad Ragaz, die Città di Mendrisio und Davos Klosters wünschen Streichung dieses Artikels, weil sie in ihm eine Benachteiligung der Schweizer Spielbanken sehen. Für die effektive Manipulationsbekämpfung wird auch diese Bestimmung vom CIES unterstützt.