Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115
die gesperrten Angebote zuzugreifen versucht haben, zu anonymisieren und zu löschen seien.
Absatz 2
Die EVP kritisiert, dass die Informationseinrichtung, auf welche die Benutzerinnen und Benutzer weitergeleitet werden, eine Liste der bewilligten Online-Angebote beinhalten würde. Sie wünscht stattdessen die Aufführung einer Liste der kantonalen Präventionsangebote.
Artikel 94 Rechtsmittel und aufschiebende Wirkung
Absatz 3 oder Artikel 94a (neu)
Der Schweizerische Gemeindeverband, die Gemeinde Davos, die Sbn-C, die Sbn-B, die Casino Austria (Swiss) AG, die Casinos Barrière, Lugano, Davos und Bad Ragaz, das Grand Resort Bad Ragaz, Davos Klosters und die Aktion Freiheit und Verantwortung verlangen mit einem konkreten Formulierungsvorschlag, eine Delegationsnorm einzufügen, wonach der Bundesrat Massnahmen zur Unterbindung finanzieller Transaktionen ergreifen könne, um in der Schweiz nicht bewilligte Angebote zu bekämpfen.
5.8 Kapitel 8: Behörden
5.8.1 Generelle Einschätzung
Kapitel 8 wird von der FDKL und den Kantonen AR, BE, BL, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, UR, ZG und ZH ausdrücklich begrüsst. Swisslos und die Sport-Toto-
Gesellschaft beantragen, dass das ganze Kapitel nochmals systematisch daraufhin geprüft werden soll, welche Kompetenzen nicht der interkantonalen Vollzugsbehörde, sondern den Kantonen zu übertragen seien. Die ESBK wünscht die Aufnahme einer Bestimmung, wonach mindestens ein Mitglied pro Aufsichtsbehörde über qualifizierte Kenntnisse im Sozialschutzbereich verfügen müsse. Die Unabhängigkeit der gewinnverteilenden Organe gegenüber den politischen Aufsichtsorganen müsse laut ProCinema, den SBC und dem sgv gegeben sein.
5.8.2 Artikel im Detail
1. Abschnitt Eidgenössische Spielbankenkommission
Artikel 98 Aufgabe
Swiss Play und die Lacomatic AG verlangen mit einem eigenen Formulierungsvorschlag einen neuen Buchstaben f, welcher besagt, dass die ESBK für die Abgrenzung und Zulassung von Glück- und Geschicklichkeitsspielen zuständig sei. Auch Golden Games fordern, dass die ESBK als Fachbehörde weiterhin die technische Prüfung der Geschicklichkeitsspielautomaten vornehmen und diese qualifizieren soll. Während die Skilltrade GmbH das Bewilligungsverfahren und die Qualifikation der Geschicklichkeitsautomaten beschleunigt sehen möchte und sich die Ansiedelung dieser Aufgabe auch bei einem privaten Prüfinstitut vorstellen kann, fordern Fay Automaten eine unabhängige Institution für deren Prüfung und Zulassung.